Sehr geehrte Frau Bader, ich bin arbeitslos und erwarte mein 2.Kind. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot für die restl.Schwangerschaft bekommen, weil ich eine Risikoschwangerschaft habe.(Frühgeburt 1.Kind). Kann das Arbeitsamt mein Arbeitslosengeld streichen oder muß weiter gezahlt werden?Habe schon verschiedene Meinungen gehört. Vielen Dank im voraus. Jacqueline
Mitglied inaktiv - 09.06.2007, 14:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Da du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst (nichts anderes ist ein BV ja), bekommst du auch kein Arbeitslosengeld mehr. Bleibt dann nur Hartz-IV.
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 09.06.2007, 17:05
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Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort Arlett.
Aber ich würde auch gern von Frau Bader eine Meinung hören. Habe nämlich beim Callcenter des Arbeitsamtes zwei verschiedene Antworten bekommen. Scheint so als wüßten die auch nicht bescheid. Vielen lieben Dank. Jacqueline
Mitglied inaktiv - 11.06.2007, 14:36
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Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Kein Problem. Ich glaube aber, sie hat es übersehen. Stell es doch noch einmal nach ganz oben.
Gruß Arlett
Mitglied inaktiv - 11.06.2007, 17:12