Hallo,
ich bin mit Zwillingen schwanger, seit Oktober arbeitslos gemeldet und habe am 27.11. ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen, in dem steht, das "bei Fortdauer der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind besteht" und "das Beschäftigungsverbot gilt für ganze Arbeitstage". Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der Arbeitsagentur mit dem Aufhebungsbescheid ab 27.11. wegen "Wegfall der Verfügbarkeit". Jetzt bekomme ich weder Leistungen von der Agentur für Arbeit noch von der Krankenkasse. Würde es helfen, wenn ich mir rückwirkend noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dem Frauenarzt ausstellen lassen würde? Dann müsste die Agentur für Arbeit doch das Arbeitslosengeld für 6 Wochen weiterzahlen, oder?
von
piwchen
am 22.12.2015, 13:56
Antwort auf:
Arbeitslosigkeit - Beschäftigungsverbot + Arbeitsunfähigkeit?
Hallo,
das ist ein Problem - nach meinem Dafürhalten darf die Agentur f Arbeit das nicht.
In der Kanzlei habe ich dazu auch Urteile- ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Fragen Sie nächste Woche noch mal, da bin ich wieder im Büro
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Arbeitslosigkeit - Beschäftigungsverbot + Arbeitsunfähigkeit?
Kann hier wirklich niemand helfen?
von
piwchen
am 28.12.2015, 14:42
Antwort auf:
Arbeitslosigkeit - Beschäftigungsverbot + Arbeitsunfähigkeit?
Hallo Frau Bader,
ich habe vorsorglich Widerspruch bei der Agentur für Arbeit eingelegt. Es wäre toll, wenn Sie noch einmal nachschauen könnten, wenn Sie wieder im Büro sind.
von
piwchen
am 04.01.2016, 10:11