Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsunfähigkeit durch Beschäftigungsverbot ersetzen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsunfähigkeit durch Beschäftigungsverbot ersetzen?

Lila2019

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung bis zum Beginn des Mutterschutzes erhalten und diese bereits bei der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber eingereicht. Nun erkundigte sich dieser, ob die Möglichkeit besteht auf ein Beschäftigungsverbot auszuweichen, um die Lohnfortzahlung als Mutterschutzgeld zu verbuchen. Ist dies trotz Einreichung und ohne Einbußen so einfach möglich? Bzw. besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass er das Geld für meinen Ausfall ggf. über die Krankenkasse erstattet bekommt? Vorab herzlichen Dank für Ihre Zeit und Mühe!


cube

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Soll heißen, dein AG möchte gerne keinen Lohn mehr zahlen müssen - denn beim BV würde ja nicht mehr er zahlen. Nein, eine AU geht dem BV vor. Und offenbar gibt es ja keine Grundlage für ein BV. Es wäre also eher Betrug als gerechtfertigt, zu dem der AG dich da gerne überreden möchte. @ alle: Korrigiert mich bitte gerne, wenn ich das falsch sehe.


3wildehühner

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@Cube: Du siehst das vollkommen richtig! @ AP: Es ist BETRUG. Wenn ein Beschäftigungsverbot angebracht wäre, hättest du eines bekommen und keine AU. Mit AU kann keinBV ausgesprochen werden, eine AU geht vor. Denn für ein BV musst du arbeitsfähig sein und deine Arbeit wegen der Schwangerschaft nicht mehr ohne Gefahren für dich und dein Ungeborenes Ausführern können. Da du alles bereits eingereicht ist, bin ich froh, dass dein Chef seinen geplanten Betrug nicht mit dir ausführen kann!


Mitglied inaktiv

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Was dein AG vorhat, ist Betrug. Er wird deinen Lohn nirgends erstattet bekommen. Ausserdem hast du der KK längst deine AU abgegeben. Und wie andere schrieben, eine AU geht einem BV immer vor!!!


Lila2019

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Danke erstmal für die Rückmeldungen und die Aufklärung hinsichtlich der Gewichtung AU und BV. Ich hatte da ebenfalls ein eher merkwürdiges Gefühl bei, auch wenn ich seinen Standpunkt absolut nachvollziehen kann. So denkt vermutlich jeder Arbeitgeber. Trotzdem höre ich mir hierzu selbstverständlich gerne noch den Rat von Frau Bader an :)


Mitglied inaktiv

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Stelle dir das für das Sozialsystem mal vor, alle AG wollen von Schwangeren mit AU ein bv ....


Lila2019

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Für mich war die Sache mit der Einreichung der AU im Grunde durch. Die Frage zum BV kam einen Tag später vom AG. Eben weil ich es sehr dubios fand, wollte ich die Frage hier an den Profi weitergeben :) Ich habe bereits verstanden worum es geht, aber mein AG offensichtlich nicht bzw. ist dort einfach überwiegend Unwissenheit vorherrschend, da ich die erste Schwangere im Betrieb bin.


Mitglied inaktiv

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So unwissend ist dein chef aber nicht, wenn er die Lohnfortzahlung über die KK abrechnen wollte.


Rotkehlchen

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Wie groß ist dein Arbeitgeber denn, also wie viele Arbeitnehmer hat er? Wenn es nicht mehr als 30 sind, bekommt er gemäß Paragraf 1 Absatz 1 Aufwendungsausgleichsgesetz auch bei Arbeitsunfähigkeit 80% seiner Aufwendungen für die Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz aus dem Umlageverfahren der Krankenkassen erstattet.


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