Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot / Arbeitsunfähigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot / Arbeitsunfähigkeit

Enja388

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Hallo Frau Bader, wenn mein Arbeitgeber mir ein Beschäftigungsverbot erteilt und mein Frauenarzt mich gleichzeitig schwangerschaftsbedingt krank schreibt, was hat dann Vorrang?  Kann man ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber "ablehnen" und auf die Arbeitsunfähigkeit bestehen? Vielen Dank und beste Grüße Enja388  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein BV kann man nur bekommen, wenn man überhaupt arbeitsfähig ist. Das Krankengeld läuft weiter, bis die AU endet. Dann erst kann das BV greifen. Außerdem mindert die Krankheit, die nicht schwangerschaftsbedingt ist, das EG. Liebe Grüße NB


Dojii

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Die Krankschreibung/AU wiegt mehr und hebelt das Beschäftigungsvebrot aus. 


annarick

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Sobald du wieder arbeitsfähig bist greift das BV. Für dich macht es nur einen Unterschied, wenn du ins Krankenheld kommst. Diese Monate kannst du dann aber verschieben, wenn es schwangerschaftsbedingt ist. Das würde ich also einfach laufen lassen. Und entweder bist du weiter AU oder im BV.


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