piwchen
Hallo Frau Bader, es wäre nett, wenn Sie im Büro noch mal nachschauen könnten, ob es hierzu Hinweise/Urteile/etc. gibt: ich bin mit Zwillingen schwanger, seit Oktober arbeitslos gemeldet und habe am 27.11. ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen, in dem steht, das "bei Fortdauer der Beschäftigung Gefahr für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind besteht" und "das Beschäftigungsverbot gilt für ganze Arbeitstage". Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der Arbeitsagentur mit dem Aufhebungsbescheid ab 27.11. wegen "Wegfall der Verfügbarkeit". Jetzt bekomme ich weder Leistungen von der Agentur für Arbeit noch von der Krankenkasse. Würde es helfen, wenn ich mir rückwirkend noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dem Frauenarzt ausstellen lassen würde? Dann müsste die Agentur für Arbeit doch das Arbeitslosengeld für 6 Wochen weiterzahlen, oder? Vielen Dank im voraus
Hallo, mach ich gleich! Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Welche Beschäftigung gefährdet denn in Arbeitslosigkeit das Kind ? Das BV wäre überhaupt nicht nötig gewesen, beziehungsweise hätte der Arzt gar keines ausstellen dürfen. Ich würde eher versuchen dieses aufheben zu lassen.
piwchen
Ich habe das Beschäftigungsverbot direkt vor Weihnachten wieder aufheben lassen und bin seither wieder arbeitslos gemeldet. Problematisch sind die 4 Wochen vorher, da ich nicht weiß, wer während des Beschäftigungsverbotes die Leistungen zahlt, Agentur für Arbeit oder Krankenkasse. Das Beschäftigungsverbot wurde ausgestellt, da die Agentur für Arbeit extrem anstrengend war mit Terminen, Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen, etc., im Nachhinein wäre eine Krankmeldung besser gewesen, aber das wusste ich leider zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Sternenschnuppe
Du hast doch Zeit. Sorry, aber wer ALG1 haben möchte, der muss auch mitarbeiten. Wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, dann wäre eine AU der Weg gewesen.
piwchen
Das ist ja nicht das Problem,ob ich mitarbeite oder nicht.Die Frage ist, wer für den Zeitraum bei einem Beschäftigungsverbot in Arbeitslosigkeit bezahlt. Durch die Schwangerschaft darf mir kein Nachteil entstehen und es war ja meine Frage,ob ein Arbeitsunfähigkeitsattest (nachträglich durch den Frauenarzt ausgestellt) helfen würde.
Colien07022004
Nein, dass wird dir nichts mehr bringen! Denn Ausgestellt ist ausgestellt. Zuständig wäre in dem Fall dann das H4 Amt, um dir eine Grundsicherung zu gewärleisten. Bist du aktuell wieder im ALG1 Bezug? Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, dann hast du auch keinen Anspruch auf ALG1. Lg
piwchen
Ja, ich bekomme wieder ALG1. Was ich nicht verstehe ist, jemand der krank ist steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und bekommt weiterhin Geld für 6 Wochen, entweder von der Agentur für Arbeit oder von der Krankenkasse, der muss auch nicht zur H4 Stelle, warum ich als Schwangere?
piwchen
Hallo Frau Bader, haben Sie schon etwas herausgefunden?
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