Frühlingserwachen1988
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 1. Trimester meiner Schwangerschaft. Ich werde für die kommenden 4 Wochen von meiner Frauenärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Angenommen ich erhalte nach Ablauf der AU ein ärztliches, individuelles Beschäftigungsverbot. Ist der direkte Übergang von Krankschreibung in BV in irgendeiner Weise problematisch oder stellt dies kein Problem dar? Kann es evtl. zu Irritationen bei Arbeitgeber oder Krankenkasse kommen? Danke. MfG Frühlingserwachen
Hallo, in einem individuellen Beschäftigungsverbot muss ausführlich der Grund erläutert werden. Es kann von der Krankenkasse und auch vom Arbeitgeber angezweifelt werden. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ein BV würdest du ja vom AG erhalten, somit dürfte es auf dessen Seite zu keinen Irritationen kommen.
Mitglied inaktiv
Wenn vom Frauenarzt ein indiv. BV kommt, kann sowohl der AG als auch die KK es anzweifeln
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