Hallo,
habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst.
Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok.
Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?
von
hubsab
am 01.07.2021, 20:11
Antwort auf:
Was bedeutet vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot?
Hallo,
hier wurde der falsche Weg gegangen. Es besteht rechtlich nicht die Möglichkeit, wegen Angst vor co wird ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot zu bekommen.
Ein Beschäftigungsverbot wird immer vom Arbeitgeber nach Gefahrenprüfung ausgesprochen.
Der Frauenarzt spricht es nur in Ausnahmefällen aus, zum Beispiel bei Mobbing.
In diesem Fall ist das Beschäftigungsverbot wegen covid fraglich, zu mindestens muss der Arbeitgeber ja die Möglichkeit haben, Sie umzusetzen, Ihnen einen Homeoffice Arbeitsplatz anzubieten.
Zu der Frage, ob wegen Corona ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist gilt lt DAK:
Noch immer ist die Datenlage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vergleichsweise gering. Im November 2020 veröffentlichte Studienergebnisse des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention zeigen allerdings, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Zudem kommt es durch das Corona-Virus häufiger zu Frühgeburten und mehr Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden mussten. Allem Anschein nach begünstigen aber auch hier entsprechende Vorerkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Bluthochdruck den schweren Verlauf.
Eine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, nicht. Allerdings gilt für Schwangere wie für andere Risikogruppen die unbedingte Empfehlung, Abstand zu wahren. Zudem können sich Schwangere – freiwillig – gegen das Virus impfen lassen. Da es keinerlei Studien zum Risiko einer Impfung gibt, ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung aufgrund persönlicher und ärztlicher Einschätzung.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus (SARS-CoV-2) für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2021
Antwort auf:
Was bedeutet vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot?
das geht so nicht. corona ist kein grund für ein bv. da das ganze deinen arbeitsplatz betrifft, darf der arzt gar keines ausstellen. der AG muss prüfen ob er ersatztätikgeiten hat oder eben homeoffice und wenn er das ablehnt, muss ER das bv ausstellen. nicht der arzt. und nur weil du angst vor ansteckung hast ist das kein grund. dann darfst du nicht mehr einkaufen gehen, nicht mehr raus etc. der AG muss für lüftung und trennwände sorgen oder dir eben ein anderes büro zuweisen. aber ohne gefährdungsbeurteilung geht das ganze nicht. wenn de AG da blöd macht, wende dich an die aufsichtsbehörde. die krankenkasse könnte das bv prüfen. denn die zahlt dafür.
von
mellomania
am 01.07.2021, 20:14