Frage:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Hallo,
ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
Meine erste Tochter kam 09/19 auf die Welt. Ich habe bis April 21 Elternzeit beantragt, ElterngeldPlus aber nur bis 12/20 erhalten.
Nun fange ich am 01.03.21 für 1,5 Monate wieder an in Teilzeit (in Elternzeit bis April 21) zu arbeiten. Mit Ende der Elternzeit ab April dann auch mit einer 50% Teilzeit Stelle.
Nun bin ich aber (ungeplant, aber trotzdem glücklich) erneut schwanger (Seit Mitte Januar) und mache mir große Gedanken, ob ich im Falle eines individuellen Beschäftigungsverbots trotzdem bis zum Mutterschutz mein Besoldung fortgezahlt bekommen, oder entfällt diese dann, da ich ja vor Eintritt der Schwangerschaft nichts verdient habe?
Ich bin Beamtin des Landes Hessen.
Tausend Dank für Ihre Antwort!
von
MamiMimi
am 19.02.2021, 09:27
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Hallo,
in einem BV bekommen Sie das, was Sie ohne BV erhalten würden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2021
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Solltest du tatsächlich ein BV bekommen, dann bekommst du natürlich auch deine Besoldung.
In der Elternzeit ab 01.03. in Höhe der vereinbarten TZ-Stelle und ab Ende der Elternzeit dann in Höhe der vereinbarten 50%-Stelle.
von
Dojii
am 19.02.2021, 09:39
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
du erhälst das, was du ohne bv erhalten würdest. warum gehst du von einem bv aus?
von
mellomania
am 19.02.2021, 09:39
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Mellomania,
Warum musst du denn wegen jedem Beschäftigungsverbot nachhaken oder diskutieren. Der Grund des BVs tut doch nichts zur Sache. Die Fragestellerin will wissen, welches Gehalt sie im BV bekommt.
Das BV stellt ein Arbeitgeber oder ein Arzt bei Gefährdungen aus. Das ist deren Aufgabe. Stellst du mit deinen Fragen deren Kompetenz in Frage?
Ehrlich, ich gehe davon aus, dass du, Mellomania, wenn du schwanger bist, ein BV hast. Aber nur bei dir hat es sicher berechtigte Gründe,....
Luvi
von
luvi
am 19.02.2021, 10:42
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
es ist eine normale frage. unten z.b wird gefragt ob man ein recht auf ein bv hat. von daher, auch du, denke was du möchtest. in einen offenen forum darf gefrag werden. ich sehe dein problem nicht. :-)
von
mellomania
am 19.02.2021, 11:21
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Die Sache ist, deine Gegenfrage war für die Fragestellung der Hilfesuchenden nicht relevant. Und du postest sie gefühlt unter jede Frage hier. Es ist als würdest du insgeheim eine Statistik über BVs führen.
Du hast Recht, in einem offenen Forum darf natürlich gefragt werden, aber du bist 1. nicht die Fragestellerin und 2. ist das Forum sicher nicht dafür da, dass du deine private Neugier durch irrelevante Gegenfragen an die Hilfesuchenden stillst.
von
Dojii
am 19.02.2021, 12:03
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
ist nicht angemessen. IHR habt nicht zu entscheiden, was gefragt wird, wer was zur Beantwrotung wissen möchte und IHR habt nicht das recht, die antworten anderer zu bewerten und hier aufpasser zu spielen. lasst das doch einfach. IHR schreibt unter jedem post, welche antwort falsch ist, was gefragt wurde, bewertet alles. und das geht, sorry, nicht. das steht dir nicht zu, luvi, meyla, felica, berlin und wie ihr alle heißt. ihr greift regelmäßig an. hört damit auf.
von
mellomania
am 19.02.2021, 12:17
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Wenn etwas offenkundig falsch ist muss es angesprochen werden, da den Fragenden sonst potentiell ein Schaden droht. Mit Halbwissen um sich zu werfen aber dann die Augen vor den Folgen zu verschließen kann und wird keine Lösung sein.
Wenn das der antwortenden Person nicht gefällt, muss sie eben vorher überprüfen was sie schreibt, bevor sie auf absenden klickt.
Falsche Antworten sind deutlich schlimmer als keine Antworten.
von
Dojii
am 19.02.2021, 12:31
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
sollte euch klar sein. IHR habt keine Berechtigung oder Befugnis, andere Antworten auf Richtigkeit zu prüfen und mit niedrigstem niveau zu bewerten. weder du noch die andren haben das recht dazu. von daher lasst es einfach sein.
von
mellomania
am 19.02.2021, 13:41
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Also meinst Du, jede hat das Recht, umkommentiert alle Gülle Azu posten, die ihr durch die Hirnwindungen fließt?
Und zB Deine schlichtweg falschen Ratschläge darf man nicht korrigieren? Weil....? Dir das nicht passt?
von
Berlin!
am 19.02.2021, 14:15
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
es steht euch nicht zu, andere kommentare zu korrigieren. egal von wem die sind. ende.
von
mellomania
am 19.02.2021, 14:21
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Doch, Schätzelein. Dies ist ein ÖFFENTLICHES Forum. Hier kann jede im Rahmen der Nutzungsbedingungen frei von der Leber weg kommentieren, argumentieren und richtigstellen.
Und wenn es Dir nicht passt, dass Deine Antworten schlicht falsch sind, dann überprüfe sie einfach selbst. Oder sei still.
Ich wünsche mir Letzteres.
von
Berlin!
am 19.02.2021, 14:22
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Sei nicht so ätzend und vertreibe mania nicht, sie fängt schon an, im trennungsforum mitzuwichteln :-(
Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 14:33
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Schnucki, ätzend bin ich nur zu Dir, weißt Du doch :-)))
von
Berlin!
am 19.02.2021, 14:36
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
und zwar für beide "seiten".
@mellomania: es würde wahrscheinlich wirklich helfen, wenn du hin und wieder mal zugeben würdest, nicht ganz richtig gelegen zu haben.
@ kravallie und berlin: eure angriffe unter die gürtellinie sind hochgradig unangebracht und ausserdem unhöflich gegenüber jeder fragestellerin, deren thread man damit sprengt. man kann noch so recht haben, aber das geht gar nicht. versucht es doch mal mit sachlichen argumenten.
@ fragestellerin: ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich dafür, das in deinem thread platziert zu haben. da gehört es nicht hin, aber irgendwo musste das jetzt hin.
von
WonderWoman
am 19.02.2021, 16:09
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Wenn Fragestellerinnen schreiben, dass sie ein BV bekommen, dann sollte man diese Tatsache einfach als gegeben betrachten und die Frage beantworten. Die ausstellenden Personen werden schon wissen, was sie machen, man muss deren Kompetenz bzgl. ihres Berufes nicht dauernd infrage stellen.
von
Feuerschweifin
am 19.02.2021, 18:08
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Na ja, seine eigene Meinung haben darf jeder, aber wenn etwas FAKTISCH und überprüfbar falsch ist, sollte und muss das richtig gestellt werden...das ist schon ein Unterschied, ob ich die pers. Meinung einer Person negiere oder eine Tatsache richtig stelle.
von
Summer80
am 19.02.2021, 19:54
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
ich sage es immer wieder gern, aber Meinungsfreiheit bedeutet nicht Kritikfreiheit.
So wie jeder das Recht hat alles (im Rahmen der Gesetze) zu sagen, darf auch jeder alles von jedem kritisieren oder diesem widersprechen.
Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße.
von
Dojii
am 19.02.2021, 20:38
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
....weil du mich nicht leiden kannst.
Den twist mit maniac tanze ich schon, da bist du noch mit den trommeln um den christbaum geradelt.
Es geht nur mit der brechstange!
Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 22:19
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
ich lasse mich von euch nicht beirren. eure anfeindungen könnt ihr gerne weitermachen, das schadet euch, nicht mir. wenn ihr im real-life auch so seid, na gut nacht. :-) schönes wochenende!
von
mellomania
am 19.02.2021, 22:37
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Mir schadet nix, du lustiges maniac.....
Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 23:06
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
Super wie man hier einen drüber gebügelt bekommt obwohl ich auf die BV fragen im Grunde fast nie antworte.
Hier wird genug Hexenjagd betrieben, da halte ich mich fein raus....
von
Meyla
am 20.02.2021, 13:06
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt
In diesem Forum sind Fragen, welche sich um ein Beschäftigungsverbot drehen echt nicht gerne gesehen und kriegen viel zu viel Kritik! Natürlich möchte auch nicht jeder User hier alle Gründe für sein Beschäftigungsverbot angeben! Kein Grund jemandem so anzugreifen!
Du bekommst weiterhin alle Ansprüche, die du vorher auch hattest und welche dir zustehen Alles gute
von
Emely09
am 22.02.2021, 21:22