Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Hallo, ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt: Meine erste Tochter kam 09/19 auf die Welt. Ich habe bis April 21 Elternzeit beantragt, ElterngeldPlus aber nur bis 12/20 erhalten. Nun fange ich am 01.03.21 für 1,5 Monate wieder an in Teilzeit (in Elternzeit bis April 21) zu arbeiten. Mit Ende der Elternzeit ab April dann auch mit einer 50% Teilzeit Stelle. Nun bin ich aber (ungeplant, aber trotzdem glücklich) erneut schwanger (Seit Mitte Januar) und mache mir große Gedanken, ob ich im Falle eines individuellen Beschäftigungsverbots trotzdem bis zum Mutterschutz mein Besoldung fortgezahlt bekommen, oder entfällt diese dann, da ich ja vor Eintritt der Schwangerschaft nichts verdient habe? Ich bin Beamtin des Landes Hessen. Tausend Dank für Ihre Antwort!

von MamiMimi am 19.02.2021, 09:27



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Hallo, in einem BV bekommen Sie das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2021



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Solltest du tatsächlich ein BV bekommen, dann bekommst du natürlich auch deine Besoldung. In der Elternzeit ab 01.03. in Höhe der vereinbarten TZ-Stelle und ab Ende der Elternzeit dann in Höhe der vereinbarten 50%-Stelle.

von Dojii am 19.02.2021, 09:39



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

du erhälst das, was du ohne bv erhalten würdest. warum gehst du von einem bv aus?

von mellomania am 19.02.2021, 09:39



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Mellomania, Warum musst du denn wegen jedem Beschäftigungsverbot nachhaken oder diskutieren. Der Grund des BVs tut doch nichts zur Sache. Die Fragestellerin will wissen, welches Gehalt sie im BV bekommt. Das BV stellt ein Arbeitgeber oder ein Arzt bei Gefährdungen aus. Das ist deren Aufgabe. Stellst du mit deinen Fragen deren Kompetenz in Frage? Ehrlich, ich gehe davon aus, dass du, Mellomania, wenn du schwanger bist, ein BV hast. Aber nur bei dir hat es sicher berechtigte Gründe,.... Luvi

von luvi am 19.02.2021, 10:42



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

es ist eine normale frage. unten z.b wird gefragt ob man ein recht auf ein bv hat. von daher, auch du, denke was du möchtest. in einen offenen forum darf gefrag werden. ich sehe dein problem nicht. :-)

von mellomania am 19.02.2021, 11:21



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Die Sache ist, deine Gegenfrage war für die Fragestellung der Hilfesuchenden nicht relevant. Und du postest sie gefühlt unter jede Frage hier. Es ist als würdest du insgeheim eine Statistik über BVs führen. Du hast Recht, in einem offenen Forum darf natürlich gefragt werden, aber du bist 1. nicht die Fragestellerin und 2. ist das Forum sicher nicht dafür da, dass du deine private Neugier durch irrelevante Gegenfragen an die Hilfesuchenden stillst.

von Dojii am 19.02.2021, 12:03



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

ist nicht angemessen. IHR habt nicht zu entscheiden, was gefragt wird, wer was zur Beantwrotung wissen möchte und IHR habt nicht das recht, die antworten anderer zu bewerten und hier aufpasser zu spielen. lasst das doch einfach. IHR schreibt unter jedem post, welche antwort falsch ist, was gefragt wurde, bewertet alles. und das geht, sorry, nicht. das steht dir nicht zu, luvi, meyla, felica, berlin und wie ihr alle heißt. ihr greift regelmäßig an. hört damit auf.

von mellomania am 19.02.2021, 12:17



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Wenn etwas offenkundig falsch ist muss es angesprochen werden, da den Fragenden sonst potentiell ein Schaden droht. Mit Halbwissen um sich zu werfen aber dann die Augen vor den Folgen zu verschließen kann und wird keine Lösung sein. Wenn das der antwortenden Person nicht gefällt, muss sie eben vorher überprüfen was sie schreibt, bevor sie auf absenden klickt. Falsche Antworten sind deutlich schlimmer als keine Antworten.

von Dojii am 19.02.2021, 12:31



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

sollte euch klar sein. IHR habt keine Berechtigung oder Befugnis, andere Antworten auf Richtigkeit zu prüfen und mit niedrigstem niveau zu bewerten. weder du noch die andren haben das recht dazu. von daher lasst es einfach sein.

von mellomania am 19.02.2021, 13:41



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Also meinst Du, jede hat das Recht, umkommentiert alle Gülle Azu posten, die ihr durch die Hirnwindungen fließt? Und zB Deine schlichtweg falschen Ratschläge darf man nicht korrigieren? Weil....? Dir das nicht passt?

von Berlin! am 19.02.2021, 14:15



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

es steht euch nicht zu, andere kommentare zu korrigieren. egal von wem die sind. ende.

von mellomania am 19.02.2021, 14:21



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Doch, Schätzelein. Dies ist ein ÖFFENTLICHES Forum. Hier kann jede im Rahmen der Nutzungsbedingungen frei von der Leber weg kommentieren, argumentieren und richtigstellen. Und wenn es Dir nicht passt, dass Deine Antworten schlicht falsch sind, dann überprüfe sie einfach selbst. Oder sei still. Ich wünsche mir Letzteres.

von Berlin! am 19.02.2021, 14:22



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Sei nicht so ätzend und vertreibe mania nicht, sie fängt schon an, im trennungsforum mitzuwichteln :-(

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 14:33



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Schnucki, ätzend bin ich nur zu Dir, weißt Du doch :-)))

von Berlin! am 19.02.2021, 14:36



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

und zwar für beide "seiten". @mellomania: es würde wahrscheinlich wirklich helfen, wenn du hin und wieder mal zugeben würdest, nicht ganz richtig gelegen zu haben. @ kravallie und berlin: eure angriffe unter die gürtellinie sind hochgradig unangebracht und ausserdem unhöflich gegenüber jeder fragestellerin, deren thread man damit sprengt. man kann noch so recht haben, aber das geht gar nicht. versucht es doch mal mit sachlichen argumenten. @ fragestellerin: ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich dafür, das in deinem thread platziert zu haben. da gehört es nicht hin, aber irgendwo musste das jetzt hin.

von WonderWoman am 19.02.2021, 16:09



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Wenn Fragestellerinnen schreiben, dass sie ein BV bekommen, dann sollte man diese Tatsache einfach als gegeben betrachten und die Frage beantworten. Die ausstellenden Personen werden schon wissen, was sie machen, man muss deren Kompetenz bzgl. ihres Berufes nicht dauernd infrage stellen.

von Feuerschweifin am 19.02.2021, 18:08



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Na ja, seine eigene Meinung haben darf jeder, aber wenn etwas FAKTISCH und überprüfbar falsch ist, sollte und muss das richtig gestellt werden...das ist schon ein Unterschied, ob ich die pers. Meinung einer Person negiere oder eine Tatsache richtig stelle.

von Summer80 am 19.02.2021, 19:54



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

ich sage es immer wieder gern, aber Meinungsfreiheit bedeutet nicht Kritikfreiheit. So wie jeder das Recht hat alles (im Rahmen der Gesetze) zu sagen, darf auch jeder alles von jedem kritisieren oder diesem widersprechen. Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße.

von Dojii am 19.02.2021, 20:38



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

....weil du mich nicht leiden kannst. Den twist mit maniac tanze ich schon, da bist du noch mit den trommeln um den christbaum geradelt. Es geht nur mit der brechstange!

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 22:19



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

ich lasse mich von euch nicht beirren. eure anfeindungen könnt ihr gerne weitermachen, das schadet euch, nicht mir. wenn ihr im real-life auch so seid, na gut nacht. :-) schönes wochenende!

von mellomania am 19.02.2021, 22:37



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Mir schadet nix, du lustiges maniac.....

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 23:06



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

Super wie man hier einen drüber gebügelt bekommt obwohl ich auf die BV fragen im Grunde fast nie antworte. Hier wird genug Hexenjagd betrieben, da halte ich mich fein raus....

von Meyla am 20.02.2021, 13:06



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot & Lohn/Gehalt

In diesem Forum sind Fragen, welche sich um ein Beschäftigungsverbot drehen echt nicht gerne gesehen und kriegen viel zu viel Kritik! Natürlich möchte auch nicht jeder User hier alle Gründe für sein Beschäftigungsverbot angeben! Kein Grund jemandem so anzugreifen! Du bekommst weiterhin alle Ansprüche, die du vorher auch hattest und welche dir zustehen Alles gute

von Emely09 am 22.02.2021, 21:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankschreibung oder individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, letzten Freitag bin ich in der 24 SSW wg. vorzeitigen Wehen, Trichterbildung und starker Zervixverkürzung ins Krankenhaus gekommen und bin nun erstmal krank geschrieben, muss die meiste Zeit am Tag liegen. Meine Ärztin schließt aus, dass ich vor dem Mutterschutz arbeiten kann. Sie wollte allerdings kein individuelles Beschäftigun...


Individuelles Beschäftigungsverbot + Nebengewerbe

Hallo Frau Bader, ich habe seit Jahren ein Nebengewerbe mit einem Onlineshop auf Kleinunternehmergröße. Aufgrund von Umständen, die rein durch meinen Arbeitgeber verursacht werden, möchte meine FA mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen. Dort kann verschiedenes angekreuzt werden, es wurde "Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auf j...


Nahtloser Übergang von Arbeitsunfähigkeit in individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell im 1. Trimester meiner Schwangerschaft. Ich werde für die kommenden 4 Wochen von meiner Frauenärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Angenommen ich erhalte nach Ablauf der AU ein ärztliches, individuelles Beschäftigungsverbot. Ist der direkte Übergang von Krankschreibung in BV in irgendeiner Weise...


Individuelles Beschäftigungsverbot und selbstständige Tätigkeit im Rahmen der Au

Liebe Frau Bader, Ich arbeite als Psychologin in einer Klinik für psychisch belastete Schwangere, Frauen mit Komplikationsreichen Schwangerschaften, Früh/Fehl/Totgeburten. Nebenbei mache ich meine Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin und behandele selbstständig Patienten unabhängig von der Klinik und mit gänzlich "unschwangeren" St...


Hat ein individuelles Beschäftigungsverbot auswirkungen auf das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite in einer Zahnarztpraxis da ich durch meine Schwangerschaft nicht mehr mit in die Assistenz darf hat mir mein Arbeitgeber angeboten statt den üblichen 40 Stunden pro Woche nur noch 30 Stunden zu arbeiten und "je dicker der Bauch wird desto weiter gehen wir dann mit den Arbeitsstunden runter"!. Jetzt meine Fra...


Was bedeutet vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot?

Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?


Individuelles Beschäftigungsverbot/Urlaubsreise

Guten Tag Frau Bader, muss man bei individuellem Beschäftigungsverbot durch den Frauenarzt und dieser stimmt im Sinne der Erholung einer Urlaubsreise ins Ausland zu, diesen Urlaub dem Arbeitgeber melden? Muss zudem die Unbedenklichkeitserklärung vom Frauenarzt schriftlich ausgestellt werden, für den Fall, dass es im Ausland zum Einsatz der Kranke...


Individuelles beschäftigungsverbot

Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke...


Individuelles Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 38 Jahre alt und habe nach 3 Fehlgeburten Diagnose: Habituelle Aborte. Aktuell bin ich wieder schwanger. Kann das der Grund für individuelles BV für die ganze Schwangerschaft sein? Ich arbeite im Krankenhaus und habe außerdem sehr große Belastung , viel Stress und Kontakt mit Kinder, die auch erkältet sein können...


Lohnfortzahlung individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal...