Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhalten. Wie ist es mit der Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot geregelt, bleibt es bei der bisherigen Stufe vor dem Austritt oder muss mein Arbeitgeber die Stufenerhöhung und die Einmalzahlung berücksichtigen? Ich bedanke mich vorab ganz herzlich für Ihre Antwort und sende freundliche Grüße, Eva
von Eva674 am 16.11.2023, 11:14