Jultschi
Schönen guten Tag, Meine Frage bezieht sich auf das individuelle Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Angestellten Verhältnisse und habe nun vom Hauptarbeitgeber ein Attest für ein individuelles Beschäftigungsverbot für JEDE Tätigkeit erhalten. Kann diese Attest auch beim Arbeitgeber meiner Nebentätigkeit so eingereicht werden und wäre dies hier ausreichend? Da die Umstände mich aufgrund diverser Symptomatiken tatsächlich arbeitsunfähig machen steht auch der Gedanke eines zusätzlichen ärztlicher Beschäftigungsverbotes meines Hausarztes im Raum wäre dies notwendig und ausreichend? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, das ist kein Individuelles Beschäftigungsverbot, ein solches kann nur vom Arzt ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber kann nur für die Tätigkeit in seinem Betrieb ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Liebe Grüße NB
Soie
Ein individuelles BV wird immer vom Arzt ausgestellt, nicht vom Arbeitgeber. Der erste Arbeitgeber kann ja gar nicht den zweiten Arbeitsplatz beurteilen. Von daher muss der zweite Arbeitgeber selber eine Gefährdungsbeurteilung machen und je nachdem wie die ausfällt ein BV ausstellen oder halt nicht.
Neverland
Was den nun, ein individuellen - das kann nur ein Arzt ausstellen. Oder eines vom AG. In letzerem Fall kann natürlich jeder AG nur für sich entscheiden. Wenn Du arbeitsunfähig bist, kann und darf es aber gar kein BV geben, dann musst du dich krank schreiben lassen. Eine AU wichtet stärker und hebelt jegliches BV aus. Da ist es egal ob ein BV vom AG kommt oder vo Arzt. Für ein BZ musst du zwingend arbeitsfähig sein.
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