Individuelles beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles beschäftigungsverbot

Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigkeit oder Arbeit saß Verbot gilt?! Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Hakuna Matata am 04.05.2023, 12:53



Antwort auf: Individuelles beschäftigungsverbot

Hallo, im Zweifel gilt ein individuelles Beschäftigungsverbot für jedwede Tätigkeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2023



Antwort auf: Individuelles beschäftigungsverbot

Ein individuelles BV von einem FA gilt in der Regel dann für jede Arbeit.

von Suomi am 04.05.2023, 12:58



Antwort auf: Individuelles beschäftigungsverbot

Die Frauenärztin hat dir bescheinigt, dass du nicht arbeiten darfst. Die Gründe liegen bei dir, nicht bei einem speziellen Arbeitsplatz. Läge es an einem Arbeitsplatz, hätte der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot für genau den betreffenden Arbeitsplatz ausgesprochen. Ergo ist jeder Arbeitsplatz für dich gefährlich.

von Pamo am 04.05.2023, 15:11



Antwort auf: Individuelles beschäftigungsverbot

Auweia riecht das nach einem Gefälligkeits-bv. Für den Arbeitsplatz ist der AG zuständig. Natürlich gilt das BV für alle Tätigkeiten.

von MamaausM2 am 04.05.2023, 15:27



Antwort auf: Individuelles beschäftigungsverbot

Auf dem individuellen BV muss draufstehen was Dir verboten ist. Je nachdem darfst Du oder darfst Du nicht den anderen Job machen. "Ein individuelles Beschäftigungsverbot bezieht sich vor allem auf den Einzelfall nach § 3 MuSchG. Wann es ausgesprochen wird, entscheidet der Arzt. Das Beschäftigungsverbot kann individuell ausgestellt werden, wenn der Arzt ein Risiko für die werdende Mutter und das Kind vermutet. Durch ein individuelles Beschäftigungsverbot muss die werdende Mutter ihre Tätigkeit bis zur Geburt oder ggf. für einen bestimmten Zeitraum niederlegen. Das Beschäftigungsverbot kann auch nur für eine bestimmte Stundenzahl oder bestimmte Tätigkeiten gelten." Wenn also drauf steht für alle Tätigkeiten darfst Du auch nichts machen. Und was drauf steht, weiß ja hier keiner.

von Soie am 04.05.2023, 20:43



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