Juliette
Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch nicht Bescheid. Ich befinde mich gleichzeitig in einem Bewerbungsprozess für einen neuen Job, der erst in 2-3 Monaten beginnen würde. Nun meine Frage: kann meine Ärztin mir für die aktuelle Anstellung ein individuelles B-Verbot ausstellen und es problemlos wieder aufheben, sollte ich den neuen Job bekommen (den ich machen möchte und dürfte)? Oder ist das ein riesen Aufwand und geht die Info eventuell auch zum neuen Arbeitgeber? Ist es sinnvoller mir vom aktuellen Arbeitgeber ein Verbot zu holen in dem Fall oder macht das noch mehr durcheinander? Herzlichen Dank!
Hallo, das kommt darauf an, worauf das BV fusst. Wenn es zB wegen Mobbings ausgestellt wird, kann es bei einem wechsel aufgehoben werden. Wenn aber med. Gründe angegeben werden halte ich das für problematisch. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du ein individuelles BV bekommst, dann fallen die Gründe dafür nicht einfach weg, nur weil du einen neuen Job findest. Das wird mit Sicherheit von der Krankenkasse hinterfragt, die ja alle Infos bekommt und die informiert dann ggf. auch den oder die Arbeitgeber über den Verstoß. Denn wenn der Grund für dein BV dein aktueller Job ist bzw. die Tätigkeit, die du dort ausüben musst, hat die Ärztin kein Recht es auszusprechen. BVs, die sich auf die explizite Tätigkeit im individuellen Job beziehen, dürfen nur noch vom Arbeitgeber selbst ausgesprochen werden. Hier gab es vor einiger Zeit eine Gesetzesänderung, die aber bei vielen Frauenärzten nicht angekommen ist oder einfach von denen bewusst ignoriert wird. Wenn du schreibst, du darfst die aktuelle (!) Tätigkeit nicht ausüben, dann MUSS das BV vom Arbeitgeber selbst kommen und gilt dann auch nur für ihn. Es endet dann auch mit dem Ende deines Arbeitsvertrages und du kannst die neue Stelle problemlos antreten.
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