AnnyBeh
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin und habe Zukunftsängste. Vor über einem Jahr wurde ich während des Mutterschutzes betriebsbedingt gekündigt. Nach dem Mutterschutz habe ich Elterngeld bekommen. Seit März bin ich jetzt arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Und jetzt bin ich schwanger. Meine Fragen: wann muss ich meine Schwangerschaft dem Amt mitteilen und wie verhält es sich dann mit dem Arbeitslosengeld? Bekomme ich dann nur von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld? Und wie ist es mit dem Elterngeld? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Herzlichen Dank und viele Grüße Anne Behrens
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen, weil Sie das/ die Kind(er) betreuen, bekommen Sie kein ArbGeld1, aber EG. Sollten noch ArbGeld 1 Monate übrig sein, werden die angehängt, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
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