Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut Schwanger in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut Schwanger in Elternzeit

Lulu121222

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Guten Tag,  Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025.  Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschrieben, dieser ist befristet bis zum 30.09.2024.  Für ab dem 1.10.2024 habe ich einen erneuten Nachtrag über 25h/Woche unterschrieben, welcher bis zum 31.07.2027 befristet ist.  Ich arbeite in einer Kindertagesstätte und müsste gesundheitdbedingt voraussichtlich bis min 20.ssw in ein Beschäftigungsverbot.  Nun stellt sich mir die Frage, wie ich nun am besten weiter vorgehe?  Ist der Nachtrag nun überhaupt gültig? Was muss ich nun tun? Was wäre die für mich beste Alternative? Beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Ez beenden Sie zu Beginn des neuen Mutterschutzes, ansonsten bekommen Sie in einem BV den Lohn, den Sie ohne erhalten würden. Der Nachtrag ist ja von beiden unterzeichnet und deshalb wirksam. Liebe Grüße NB  


Ani123

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Der Nachtrag ist gültig, da dieser bereits unterschrieben ist. Somit arbeiten sie zurzeit 6,5 Stunden und ab 01.10. 25 Stunden.  Soweit sie die Schwangerschaft melden muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie haben spricht er das BV aus. Das BV kann er zu jederzeit aufheben, sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Auch ein Teil-BV ist möglich. Daher muss eine Betreuung für das 1. Kind gegeben sein, um der Arbeit nachzukommen. Ihre EZ beenden sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Somit bekommen sie M;utterschaftsgeld so wie beim 1. Kind oder falls es tarifliche Erhöhungen gab sogar mehr. Die übrige EZ vom 1. Kind könnn sie bis zu dessen 8. Geburtstag nehmen. 


Lulu121222

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.    Meine Elternzeit geht nur noch bis 12.12.2024, wäre es dann dementsprechend von Vorteil diese zu verlängern und für den Mutterschutz zu beenden?  Oder lässt man diese einfach auslaufen.     


JohCla

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Hi,  Ich bin ziemlich genau in der gleichen Situation wie du!  Unbedingt Elternzeit verlängern! Hattest du 2 Jahre nach Geburt von Kind 1 beantragt? Dann kannst du ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss bis zu den möglichen drei Jahren verlängern. Ich weiß nicht genau, ob Elternzeit verfällt, wenn du jetzt beispielsweise noch ein halbes Jahr dran hängst, und aber ja nach knapp vier Monaten die Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes und der Mutterschaftsleistungen vorzeitig beendest. Daher würde ich nun die Elternzeit genau bis zum Tag vor Beginn des geplanten Mutterschutzes verlängern. Das Gute ist, dass verlängerte Abschnitte der Elternzeit, die direkt an die vorbestehende Elternzeit anschließen, als ein Abschnitt zählt! Es ist nicht so, dass jede Verlängerung dann ein neuer Abschnitt ist. 


Lulu121222

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Ja genau, ich habe 2 Jahre Elternzeit nach Kind 1 beantragt und würde dann nun ab dem 1.10. Wieder 25 Stunden arbeiten gehen, der Nachtrag ist ja schon unterschrieben, das ist passiert bevor ich von der erneuten Schwangerschaft erfahren habe.  Macht das dann Sinn mit der Elternzeit Verlängerung oder zählt für die Mutterschutzleistungen dann sowieso das Einkommen des Nachtrags?


JohCla

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Meines Wissens zählt das, was du vor der ez gearbeitet hast, sofern du jetzt ja tz in ez arbeitest. Und du warst ja die ganze Zeit in ez.  Aber bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege! 


Kolkrabe

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Macht eine Elternzeitverlängerung nicht nur dann Sinn, wenn man zum Beginn des Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekäme?   In Deinem Fall gibt es eine dauerhafte Änderung des Vertrages, also über die Elternzeit hinaus.   Zudem hätte ich Sorge, dass der AG bei einer Verlängerung der EZ evtl. von der Arbeit absieht und es erst gar nicht zum BV käme. Nach dem Motto: wenn sie die EZ verlängern, dann können sie ja nicht arbeiten.  Elterngeld wie beim ersten Kind gäbe es doch nur, wenn bei Geburt das Erstgenorene max 15 Monate alt ist. Ansonsten erhöht arbeiten doch das neue Elterngeld. Oder habe ich einen Denkfehler? 


Lulu121222

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Alles wirklich sehr kompliziert Aber genau das wäre auch meine Sorge, am wichtigsten ist mir eigentlich die Frage ob der Nachtrag gültig ist wenn ich ihn unterschrieben habe, aber nun schwanger bin.  Kind 1 ist betreut, demnach könnte ich meiner Arbeit nachkommen.  Ich werde es einfach meinem Arbeitgeber melden und dann schauen was passiert.  Das Elterngeld wird logischerweise aus meinem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet, also das ist mir klar, dass ich das nicht mehr bekomme wie bei kind 1.  Wäre halt nur die Frage ob man die Mutterschutzleistungen wie bei Kind 1 bekommen könnte in dem man die Elternzeit verlängert. Ich denke aber das geht nicht und diese werden anhand des jetzigen Einkommens bzw der letzten 3 Monate vor Geburt berechnet.    Vielen Dank euch für die Antworten!


Neverland

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Ob du EZ verlängerst oder nicht ist in deinem Fall egal. Der TZ-Vertrag ist ja NICHT auf die EZ befristet, sondern über das Ende der EZ hinaus. Kündigungsschutz benötigst du auch keinen, da schwanger nahezu unkündbar. Deine EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden würde auch keinen Unterschied machen, außer das du mehr von der restliche EZ vom ersten Kind behälst. Insofern würde es da sogar sinn machen, die EZ nicht zu verlängern, sondern aufzubewahren. Bis zum 8ten Lebensjahr könntest du das Jahr dann noch nutzen. Mutterschaftsgeld wird anhand der TZ berechnet, EG auch. Das wäre anders, wäre der TZ-Vertrag auf die EZ befristet. Dann hättest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden können und hättest Mutterschaftsgeld in Höhe VZ bekommen. Du hast da halt einen ziemlichen Fehler gemacht indem du nicht erst solange wie möglich TZ in EZ gemacht hast - das wäre gerade jetzt deutlich besser gewesen.   


Lulu121222

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Alles klar, vielen Dank für die gute Erklärung.  Manche Dinge im Leben sind ja leider dann doch nicht so planbar und kommen anders als erwartet.  Natürlich würden wir gerne das Beste aus der ganzen Situation rausholen.  Wäre es dann nun von Vorteil meinem Arbeitgeber erst ab 1.10 über die erneute Schwangerschaft zu informieren, um im Falle eines Beschäftigungsverbotes das beste rauszuholen? Bei neuem Vertrag gilt meines Wissens nach der Durchschnitt der kommenden ersten 3 Arbeitsmonaten.  Oder würde mein "Gehalt" bzw die Mutterschaftsleistungen dann einfach ab dem 1.10 ein anderes sein?  Ich hoffe man versteht mein Anliegen.     


Ani123

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Sie bekommen im BV das was sie ohne bekommen würden. Die 3-Monats-Regelung greift nur bei monatlich wechselndem Gehalt. 


Ani123

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Ich hatte mich verlesen und dachte, das die TZ-Tätigkeit auf die die EZ befrisdtet war. Da das nicht der Fall ist brauchen sie die EZ nicht zu verlängern. 


Lulu121222

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Okay würde ich in der nächsten Woche ins beschäftigungsverbot gehen bekäme ich also mein eigentliches Gehalt und ab 1.10 dann das Gehalt für die 25 Stunden? 


romankowitz

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Nein, ich denke erst am 14.12., oder hast Du deine Elteernzeit beendet?


Ani123

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Ja, ab 01.10. TZ, weil dann der neue Vertrag greift. 


Neverland

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Leider hat Fr. Bader auch überlesen, das die TZ-Vereinbarung ausserhalb der EZ ist. Insofern greift das natürlich nicht, vielleicht stellst du die Frage also noch einmal und dann darauf hinweisen. Sie schaut in bereits beantwortete Fragen nicht noch einmal rein. Oder mit dem AG reden - vielleicht ist er ja kulant und ihr einigt euch unproblematisch. Manche AG sind da toleranter. Wann Du es ihm mitteilst ist egal, da der Vertrag unterschrieben ist, greift der. Also erst Mini und ab vertragsbeginn dann die TZ.  bezahlt wird nach dem aktuell gültigen vertrag - taggenau. Auch bei einem BV. 


Lulu121222

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Was bedeutet taggenau?  Bekomme ich demnach dann das Geld aus dem jetzigen Vertrag die ganze Schwangerschaft bzw das ganze Beschäftigungsverbot über oder ändert es sich dann durch die Mehrstunden?  Entschuldigt diese komplizierten Fragen, ich würde auch gerne arbeiten, aber bin mir ziemlich sicher dass ich es nicht darf.     


annarick

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Es ändert sich dann durch die Stunden, die du mehr machst. Also ab dem 01.10. bekommst du Geld für 25 Stunden.


Neverland

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Ja genau. wie ich schrieb, solange der Vertrag für den Minijob gilt, gibt es im BV den Lohn in Höhe Minijob. Ab dem 1.10ten dann den TZ-Lohn. Taggenau bedeutet auch, das es in dem Monat wo der Mutterschutz beginnt, einmal anteilig TZ-Lohn gibt und anteilig den AG-Anteil zum Mutterschaftsgeld. 


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