Hallo Frau Bader, Wie in meiner vorherihen frage schon erwähnt bin ich zur Zeit in Elternzeit meines 2. Kindes. Diese endet am 09.10.2021. Ich wollte wieder in Teilzeit arbeiten, bin nun wieder Schwanger. Jetzt hatte ich das Gespräch mit meinem Vorgesetzten schon und hätte in Teilzeit wieder angefangen. Habe aber noch keinen Verzrag unterschrieben da hierfür erst der Antrag auf Elternzeit eingereicjt werden musste. Diesen habe ich nun abgegeben ist aber noch nicht genehmigt. Da ich OP Schwester bin bekomme ich sofort ein Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber nöchte nun nur die Elternzeit genehmigen ohne Teilzeitarbeit. Darf er das? Die Vereinbarung wurde ja bereits getroffen nur der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Viele Grüße Stephanie
von ZiniMini am 23.08.2021, 12:57