Guten Tag,
Ich habe bei meinem Arbeitgeber (Vollzeitstelle) einen Nebenjob in Elternzeit angetreten. Nun bin ich erneut schwanger und nach der Gefährdungsbeurteilung ins BV gerutscht. Gestern wurde mir überraschender weise mein Vollzeitgehalt überwiesen, auf Nachfrage bei der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass es in dem Falle normal wäre, dass der Nebenjob gekündigt würde und man in den alten Vertrag komme, somit auch die Entgeldzahlung von der Vollzeitstelle.
Ich freue mich natürlich riesig, bin aber etwa skeptisch, da viel schief läuft in der Personalabteilung. Sollte ich mir das lieber schriftlich geben lassen?
Vielen Dank im Voraus für Hilfe!
von
Oslotta
am 01.03.2023, 02:23
Antwort auf:
Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten
Hallo,
oha.
Schriftlich geben lassen und komplett (bis auf die Zahlung, die dem TZ-Lohn entspricht) auf Seite legen.
Der AG hat sowas von Unrecht, da könnte es erheblichen Ärger mit der KK geben.
Aber ist ja nicht Ihr Problem, Fehler vom AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2023
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Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten
Normalerweise bekommt man das Gehalt im BV bezahlt, was man auch ohne BV verdienen würde. Also bei dir dann der Nebenjob.
Das mit der Vollzeit würde ich mir schriftlich bestätigen lassen. Damit würde ja deine Elternzeit auch enden. Die Krankenkassen erstattet dem AG zudem auch die BV Kosten und spätestens dort ergeben sich Rückfragen.
von
Himbeere2008
am 01.03.2023, 07:14
Antwort auf:
Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten
Könnte mir vorstellen, dass der Arbeitgeber richtig Probleme bekommt, die Kosten von der U2-Umlage erstattet zu bekommen. Und am Ende fordert er das Gehalt von dir wieder zurück, weil er es gar nicht hätte auszahlen dürfen.
Denn eigentlich ist es Betrug, eine laufende Elternzeit zu beenden, um wissentlich ein bestehendes Beschäftigungsverbot zu nutzen.
von
Dojii
am 01.03.2023, 07:32
Antwort auf:
Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten
Ja, das ist auch das was ich so recherchiert habe. Ich hab heute nochmal telefoniert und eine schriftliche Bestätigung erhalten, ist die Frage ob es das ganze dann „mehr rechtens“ macht… vllt legen wir es erstmal komplett an die Seite und warten ob noch etwas kommt
von
Oslotta
am 01.03.2023, 13:29
Antwort auf:
Nebenjob in Elternzeit, erneut Schwanger und jetzt BV erhalten
Nein, Unrecht kann man nicht dadurch rechtens machen, indem man es einfach erklärt.
Der Arbeitgeber hat einfach nicht die Befugnis, das zu entscheiden.
Die Frage ist jetzt tatsächlich, wie genau schaut die Krankenkasse hin, denn die verwalten die Kostenübernahme für den Arbeitgeber.
von
Dojii
am 01.03.2023, 15:25