Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsberechnung

Frage: Urlaubsberechnung

Naddel2705

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Guten Tag Frau Bader, wie viel Urlaubsanspruch hat man bei einem befristeten Arbeitsvertrag 15.09.24 bis 14.09.25? Die vollen 30 Tage, oder?! Anspruch besteht aber eigentlich nur für volle Monate, d.h. für 2024 acht Tage (3*2,5 = 7,5 --> wird auf 8 aufgerundet) und für 2025 insgesamt 20 Tage (8*2,5 = 20). Das wären nur 28 Tage. Was ist korrekt? Wird das Kalenderjahr oder das Jahr des befristeten Arbeitsvertrags zugrunde gelegt? Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen  Naddel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt keinen Urlaubsanspruch für 30 Tage. Das BUrlG geht von 24 Tagen bei einer 6-Tage-Woche aus. Bei einer 5-Tage-Woche sind es also 20 Tage. Ansonsten: Wenn ein Arbeitsverhältnis erst in der zweiten Jahreshälfte beginnt, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, sofern er sechs Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Wenn ein Arbeitsverhältnis in der 1. Jahreshälfte beginnt und endet besteht ein anteiliger Anspruch nach dem Zwölftelungsprinzip. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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In Deutschland wird der Urlaub nach Kalenderjahren berechnet, also die 28 Tage. In Österreich hättest du vollen Anspruch für ein Urlaubsjahr - allerdings beträgt der in Österreich nur 25 Tage/Jahr (ausser du bist mehr als 25 Jahre im Betrieb).


Naddel2705

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Danke für Ihre Antwort.  Die 30 Tage setzen sich aus dem tariflichen und dem gesetzlichen Urlaub zusammen (10 + 20 Tage). Hat man bei meinem genannten Fall (befristetes Arbeitsverhältnis vom 15.09.24 bis 14.09.25) den vollen Anspruch oder eben nicht (weil ja eigentlich nur für jeden vollen Monat Anspruch besteht und der September 24 und September 25 keine vollen Monate sind)? Mit freundlichen Grüßen  Nadja Dietz


WonderWoman

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noch als ergänzung: die o.g. regeln gelten für den gesetzlichen anspruch. für den tariflichen können andere regeln gelten. betriebsrat?


Ani123

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Soweit sie 1 Tag im Monat gearbeitet haben (dazu zählt auch Urlaub, Feiertag und Krankheit) gilt der volle Urlaubsanspruch für den Monat. 2024 habe sie Anspruch von September bis Dezember (4 Monate). Das sind 10 Tage. Wenn bei ihnen im Vertrag nichts dazu steht hätten sie den Urlaub bis zum 30.03.2025 nehmen müssen. Ansonsten ist er verfallen.  2025 haben sie Anspruch von Januar bis September (9 Monate). Da sind 23 Tage. Diese können sie nach Absprache entweder vor Ende der Befristung nehmen oder sich auszahlen lassen.  Insgesamt wären es vom 15.09.2024 bis 15.09.2025 33 Tage, wobei wg. Jahreswechsel ein Teil davon nicht mehr gilt.


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