Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger

Nessa1994

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Sehr geehrte Frau Bader,   Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben.  Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenfachhelferin.   Mit freundlichen Grüßen Nessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Problem ist ja primär, dass die Gefahr besteht, dass Sie die Ausbildung nicht wirksam antreten können wegen einem voraussichtlichen Beschäftigungsverbot für die praktische Tätigkeit. Sie haben jetzt 2 Möglichkeiten: 1. Da der jetzige Vertrag noch nicht gekündigt ist, heben Sie den Ausbildungsvertrag einvernehmlich mit dem Ausbildungsbetrieb auf und bleiben beim jetzigen Arbeitgeber. 2. Sie klären mit der Aufsichtsbehörde des Ausbildungsbetriebes, inwieweit es Sinn macht, die Ausbildung anzufangen und beginnen die Ausbildung trotz Schwangerschaft. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Hast du dein bisher unbefristetes Arbeitsverhältnis bereits gekündigt?


Nessa1994

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Nein, aber der Chef weiß es das ich zum 1.9 eine Ausbildung mache. Und hat schon ein Ersatz für mich gesucht.  


Dojii

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Du trittst die Ausbildung ganz normal am 01.09.an, du bist nur schwanger, nicht krank. ;) Ob du dann im praktischen Teil arbeiten darfst, oder ein Beschäftigungsverbot bekommst, entscheidet der Arbeitgeber. Kommt eben drauf an, ob er dir mutterschutzkonforme Ersatzaufgaben anbieten kann. 


Nessa1994

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Ok, wann muss ich bei der Ausbildung bescheid geben das ich schwanger bin??  


Ani123

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Wann sie es ihrem neuen Arbeitgeber mitteilen bleibt ihnen überlassen. Sie können es jetzt machen oder am 1. Arbeitstag oder sie fangen an zu arbeiten und teilen es ihm dann mit. Erst mit ihrer Mitteilung muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Wenn er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat üben sie die aus. Wenn er keine hat spricht er das BV aus.  Ihr Ausbildungsplatz bleibt so lange erhalten, wie sie im BV, Mutterschutz oder EZ sind.  Es kann sein, dass ihr neuer Arbeitgeber eine Aufhebung des Vertrages vorschlägt um Kosten zu sparen. Dem sollten sie nicht zustimmen, weil sie dann arbeitssuchend wären. Das würde beim neuen EG mit 0 € einberechnet. Zudem kann es zu einer Sperre für das ALG1 führen.  Gehalt bekommen sie im BV das was sie ohne BV bekommen würden.  Das EG wird sich auf die 12 Monate vor Beginn des Mutterschtuzes beziehen. 


Nessa1994

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Ok,  Mein alter Chef würde mich dort bis Mutterschutz beschäftigen oder so. Ich muss eben alte Leute heben undso in der Ausbildung deswegen frage ich eben.    


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