Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Pfleg Ausbildung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in der Pfleg Ausbildung

Lena1996M

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Hallo, mein Name ist Lena, ich bin eher ungewollt nun in der 7 Woche schwanger, ich befinde ich in den letzten 2 Monaten meiner Ausbildung zur Examinierten Altenpflegerin. Ich wollte die Schwangerschaft eigentlich vor meinem Betrieb geheim halten aus Angst vor einem Berufsverbot und damit das Ende der Ausbildung. Leider bin ich heute morgen beim Frauenarzt der Frau meines Chefs über den Weg gelaufen, diese hat von der ss mitbekommen, weshalb ich mich dazu entschloss lieber die Wahrheit zu sagen bei meinem Chef bevor seine Frau ihm das vor mir sagt. Leider ging das Gespräch nicht sonderlich gut aus, Mein Betrieb benannte die Schwangerschaft sozusagen als das Ende meiner Ausbildung, da ich so in der Pflege nicht weiter arbeiten dürfe von ihnen aus (mein Arzt hat da keine Einwände) auf mein bitte hin ich möchte arbeiten, sagte mein Chef mir der Betrieb spricht mir ein BV aus und ich könnte da als Auszubildende nichts gegen sagen da sie für Mich die Fürsorge haben ( ich bin 22 Jahre alt) Dadurch das ich wohl jetzt nicht mehr zur Arbeit kommen darf, erreiche ich die Pflicht Stunden nicht die ich zur Beendigung und zum antreten der Prüfung brauche nicht, werde somit keine Prüfung machen dürfen mein Ausbildungsvertrag endet am 31.03.20 und wird von dem jetzigen Betrieb aufgrund der ss auch nicht verlängert werden. Ich bin nun sehr in Sorge, dies würde für mich ja bedeuten am Ende März arbeitslos ohne abgeschlossene Ausbildung schwanger dazustehen. Darf mein Chef mir verbieten zur Arbeit zu kommen und meine Stunden die ich für die Prüfungsteilnahme benötige zu leisten ? Was habe ich für rechte? Wenn es nach mir geht würde ich weiterhin zur Arbeit kommen und Tätigkeiten die kein Problem sind ausüben, nach erlangten Stunden die Prüfung ablegen und dann wenigstens eine Ausbildung in der Tasche haben .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gehen Sie schnellstmöglich zum Gewerbeaufsichtsamt und sprechen Sie mit der Schule (vllt geht die Prüfung auch ohne diese zwei Monate oder es irgendein Ersatz möglich). Der Vertrag besteht trotzdem weiter, der AG kann nicht wegen der Schwangerschaft oder wegen einem BV das Ausbildungsverhältnis beenden! Im Zweifel müssen Sie sich dann spätestens Ende nächster Woche an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort wenden - es geht um Ihre Zukunft! Alles Gute NB


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