Hasibär
Sehr geehrte Frau Bader, Am 19.05.habe ich meine Ausbildung zur Medizinische Dachangestellten beendet. Nun sagte mir meine Chefin, dass ich dort unbefristet für 20 Stunden arbeiten kann. Niedergeschrieben hat sie mir nichts. Nun habe ich Angst, dass sobald ich von der SS erzähle, sie behauptet, dass wir einen befristeten Vertrag hätten. Soll ich sie jetzt dazu "drängen", dass sie mir einen schreibt? Oder auf gut Glück, von der Schwangerschaft erzählen? Mit freundlichen Grüßen, Hasibär
Hallo, Erst Vertrag dann Info. Liebe Grüsse NB
mellomania
ähm natürlich brauchts du einen schriflichen vertrag. du kannst doch schlcht ohne vertrag einfach wo arbeiten. verlange bis ende nächster woche einen schriflichen vertrag. wenn der stimmt, dann erzählst ud von der schwangerscchaft..
Mitglied inaktiv
Natürlich erst Vertrag, dann berichten ;-)
Sternenschnuppe
Wenn ja dann zählt auch das. Bekommst ja Gehalt aufs Konto und eine Abrechnung oder ? Dann ist der Vertrag unbefristet. Eine Befristung kann sie ja nicht nachweisen. Und das müsste sie. Von daher bist Du unkündbar. Für Deine Unterlagen wäre ein ordentlicher Vertrag jedoch sinnvoll.
Hasibär
Ich arbeite dort schon seit der Ausbildung. Also ist das ein mündlicher Vertrag gültig? Sprich ich kann nicht gekündigt werden? Danke dir/euch!
Hasibär
Gehalt gibt es immer auf mein Bankkonto.
Mitglied inaktiv
Dann ist es ein unbefristeter mündlicher Arbeitsvertrag, den Du beweisen kannst, mit den Gehaltsüberweisungen. Dennoch bestehe auf einen schriftlichen Vertrag -> unbefristet usw... Damit Du z.B. auch den Urlaubsanspruch schriftlich hast. Viel Erfolg
Sternenschnuppe
Dann ist alles sicher und Dir kann keiner kündigen. Zudem darf der Vertrag (mündlich zählt auch, die Gehaltseingänge belegen dass es ihn gibt ) nicht ! nachträglich befristet werden. Zudem hast Du vollen Kündigungsschutz.
Kristiiin
Bekommen Sie seit diesem mündlichen Vertrag Ihr Gehalt für o.g. 20 Stunden Job? Dann ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen, welches Sie nachweisen können (Lohnabrechnungen). Sie sind dann ja auch angemeldet, versichert, der AG zahlt Ihre Beiträge etc. Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein. Erzählen Sie von der Schwangerschaft, allein damit der besondere Schutz greift.
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