Ell!um
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verlängert bis Ende November, weil dann die Kollegin sich endgültig entscheiden sollte. Mir wurde diese weitere kurze befristung habe ich hingenommen, weil mir immer gut zugeredet wurde das die Stelle danach unbefristet ist. Nun bin ich schwanger und mit wurde aus medizinischen Gründen ein BV ausgestellt. Jetzt sind alle wütend, ich sollte meine Schlüssel abgeben und mir wurde mitgeteilt, ich werde von einem Freiberufler vertreten, die Kollegin kommt nicht wieder und dementsprechend stellen die sich dann Ende / Anfang des Jahres jemanden unbefristet (anstatt mich weiterzubeschäftigen) ein. Kann ich dagegen irgendwas machen oder habe ich nun Pech, weil ich nichts schwarz auf weiß habe? Nun weiß ich gar nicht wie es weiter gehen soll. 2. Auf Grund der Versprechungen hab ich mich nicht arbeitslos gemeldet und ich frage mich, ob ich überhaupt ALG1 oder Mutterschaftsgeld bekomme, da ich im Beschäftigungsverbot bin.
Hallo, der Vertrag ist befristet und läuft aus. Eine Zusage wurde zwar abstarkt angekündigt beim Einstellungsgespräch, jedoch nie ausgesprochen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Es war schön ziemlich naiv dich nicht rechtzeitig arbeitslos zu melden - was wäre gewesen, wenn die Kollegin doch zurück gekehrt wäre? Du schreibst schließlich, dass dir niemand etwas garantieren konnte. Nun hast du das Problem, dass du wg deinem BV dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und somit auch keinen Anspruch auf irgendwelche Leistungen hast. Somit jetzt kein Geld (aus doppeltem) Grund, viele Nullrunden bei der EG Berechnung und u.U. keine Krankenversicherung!!! Je nachdem wie du als Pädagogin versichert bist (gesetzlich, privat, Beihilfe...) ist die Frage, ob eine kostenfreie Familienversicherung beim Ehemann in Frage kommt?!
Ell!um
Ja, da hast du Recht, dass war wahrscheinlich sehr naiv. Wir sind ein sehr kleines Team und bei uns basiert quasi alles auf Vertrauen. Ich wusste natürlich das die Kollegin nicht wieder kommt, denn ich hatte stetigen Kontakt zu ihr, aber das muss natürlich erstmal offiziell sein. Als ich dort damals begonnen habe wusste ich es natürlich noch nicht und hab mich vor der Verlängerung arbeitssuchend gemeldet. Ich werde gar keine Nullrunde fahren, weil mein Mutterschutz eh in Dezember beginnt und die Berechnung davor liegt. Und natürlich kann ich auch familienversichert sein. Ich wollte gerne konstruktive Vorschläge was ich noch machen kann von einem Experten (deshalb schreibe ich hier) und keine Vermutungen und Vorwürfe von einem Laien.
misses-cat
Du müsstest halt beweisen können das es dir mündlich zu gesichert wurde, du darfst ja wegen der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Das Problem wird sein das du es nicht beweisen kannst, wie du schreibst das Team ist klein
Ell!um
Für alle die ggf später dieses hier lesen und die gleichen Problematik haben. Tatsächlich ist es laut Verdi möglich dagegen anzugehen, wenn jemand direkt nach mir auf die gleiche Stelle unbefristet eingestellt wird. Mein Glück, ich war schon für Projekte im nächsten Jahr eingetragen. Aber das werde ich nun einfach so stehen lassen. Ich hatte ein langes Gespräch mit meiner Frauenärztin und wir haben das BV geändert, Tätigkeiten die ich machen könnte, welche aber in meinem Betrieb nicht möglich sind ergänzt. Dementsprechend stehe ich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (ist auch wirklich so), bekomme ALG1 (mit 1 Woche sperre) für ein paar Tage und gehe dann ins Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse) über. Also wenn ihr mal das gleiche Problem habt mit dem BV, redet mit eurem Gyn und schaut was möglich ist. Meist liegt es ja an einer Gefahr die sich aus der spezifischen Problematik dort ergibt. Irgendwas anderes (bei mir zb leichte beratende Tätigkeiten) ist ja meist möglich.
Dojii
Kurzer Einwurf: Wenn deine Frauenärztin das BV jetzt einfach so "geändert" hat bedeutet das im Umkehrschluss vermutlich, dass das vorherige, das sich auf alle Tätigkeiten bezog, rechtswidrig ausgestellt wurde. Die FA darf natürlich das BV nur so weit ausstellen, wie es tatsächlich notwendig ist und nicht pauschal in maximaler "Stärke", bloß weil das einfacher ist.
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