kkzak
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind 12 Monate alt ist? Soll ich mich arbeitslos melden? K.Z.
Hallo, 1. Wenn der Vertrag endet, endet automatisch auch die EZ. Nach dem Ablauf des Bezuges des EG müssen Sie dafür sorgen, dass Sie KK-versichert sind. 2. Das EG läuft weiter. 3. Man kann nur ArbGeld 1 beantragen, wenn man dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Das ist ja bei Ihnen nicht der Fall. Liebe Grüße NB
Ani123
EG können sie auch ohne Arbeitsplatz beziehen. Sie geben bei der EG-Stelle an, dass sie es z. B. 12 Monate beziehen möchten und erhalten es. Relevant für die Berechnung des EG sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Da werden sie mit der jetzigen Arbeit nicht auf 12 Monate mit Gehalt kommen. Haben sie davor woanders gearbeitet, dann fließt die Zeit mit ein. EZ ist abhängig von einer Arbeitsstelle. Bis zum Ende des Vertrages nehmen sie EZ. Danach sind sie Hausfrau mit EG-Bezug. So lange sie EG beziehen sind sie krankenversichert. Wenn sie verheiratet sind können sie kostenlos mit in die Krankenkasse ihres Mannes (Familienversicherung). Wenn sie nicht verheiratet sind müssen sie sich gesetzlich freiwillig krankenversichert. Sollte ihr Kind über sie krankenversichert sein müssen sie daran denken, dass auch das Kind ohne EG nicht mehr krankenversichert ist. Erkundigen sie sich wie viele Monate im voraus sie sich arbeitssuchend melden müssen. Geben sie an wieviele Stunden sie wirklich arbeiten können. Das müssen für ALG1 mind. 15 Wochenstunden sein. Für die angegebene Zeit und bei gesicherter Kinderbetreuung erhalten sie ALG1. Sie sollten ehrlich sein bei den Angaben, denn wenn die Agentur für Arbeit herausfindet, dass sie um höheres ALG1 zu bekommen falsche Angaben gemacht haben hat das Konsequenzen für sie. Z. B. Rückzahlung des ALG1 und Anzeige wegen Betrug (bei Verurteilung mit Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis).
kkzak
Bevor ich in einem neuen Job angestellt wurde, war ich zwei Monate arbeitslos, davor hatte ich jedoch 10 Jahre lang gearbeitet. Ich verstehe also, dass bei der Berechnung des Elterngeldes auch das Entgelt des vorherigen Arbeitgebers berücksichtigt wird?
KielSprotte
Ja, aber auch die 2 Monate ALG - diese fließen mit 0 Euro/ Monat in die Berechnung ein.
MamaausM2
Für das Elterngeld zählen die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Zum Beispiel ist der Beginn am 29.01.25 sind die Monate Januar bis Dezember 24 relevant.
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