AnneBC
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das Geld nicht, da für die Bemessung des Mutterschaftsgeldes (Monate März, April und Mai 2024) der Gehalt noch nicht erhöht worden sei? Hätte ich doch im Mutterschutz gearbeitet, hätte ich die Erhöhung bekommen und meines Wissens nach gilt die Zeit des Mutterschutzes als würde man weiter beschäftigt sein. Viele Dank im Voraus.
Hallo, Sie dürfen im Mutterschutz nicht schlechter gestellt werden und erhalten die Lohnerhöhung auch. Liebe Grüße NB
Dojii
Dauerhafte Lohnerhöhung im Mutterschutz müssen m. W. n. auch bei der Berechnung des Mutterschutzes berücksichtigt werden.
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