hanoj
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im Mutterschutz (seit dem 20.12.23). Bezüglich des Mutterschaftsgeld habe ich eine Frage: Es wird wahrscheinlich ab dem 01.01.2024 eine tarifliche Gehaltserhöhung erfolgen UND ich habe eine allgemein vereinbarte jährliche Gehaltserhöhung (jeweils zum 01.01. eines Jahres) von 2,5 %. Werden im Mutterschutz diese genannten Gehaltserhöhungen berücksichtigt? Ich hatte mit unserem Steuerberater unseres AG gesprochen und er meinte, dass dies nicht berücksichtigt wird, da nur die letzten drei Monate für die Zahlung zählen würden und das hat mich schon sehr verunsichert. Falls die Erhöhung berücksichtigt werden sollten, könnten Sie mir zusätzlich sagen, wo es im Gesetztestext verankert ist, so dass ich dies an den Steuerberater weiterleiten kann ? Liebe Grüsse und danke vorab !
Hallo, dauerhafte Lohnerhöhungen werden berücksichtigt. Liebe Grüße NB
Tulpe2023
Hey ,also bei mir wurde die Erhöhung nicht mit eingerechnet .Die nehmen ja deine letzen 3 Lohnabrechnungen .Und bei dir wird es ja auch erst ab Januar erhöht .Deswegen fällt es leider raus . Liebe Grüße Tulpe
Neverland
Dauerhafte gehaltsänderungen müssen berücksichtigt werden. Steht so auch im Gesetz.
Tini_79
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-5-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-entgelterhoehung-im-referenzzeitraum_idesk_PI42323_HI2621161.html https://www.lohn-info.de/mutterschaft.html#zuschuss
hanoj
Hallo Frau Bader, also eine tarifliche Erhöhung hat dieses Jahr doch nicht stattgefunden. Gilt für mich trotzdem die interne vereinbarte Erhöhung von 2,5 % ? Danke für die Antworten !
hanoj
Hallo Frau Bader, also eine tarifliche Erhöhung hat dieses Jahr doch nicht stattgefunden. Gilt für mich trotzdem die interne vereinbarte Erhöhung von 2,5 % ? Danke für die Antworten !
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