Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Firma hat vor einigen Monaten aus wirtschaftlichen Gründen alle Gehälter um 15% gekürzt. Heute habe ich von Kollegen erfahren, dass die alten Gehälter ab Februar 2003 wieder gezahlt werden. Mein Mutterschutz beginnt am 24. Januar, mir wurde allerdings mein altes Gehalt bisher nicht wieder zugesprochen. Offensichtlich will man mich also stillschweigend übergehen. Habe ich während des Mutterschutzes ein Recht auf diese Gehaltsanpassung? MfG Christine
Hallo, natürlich. Gruß, NB
..noch mal genauer, sonst ist es mißverständlich: Wie hoch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse ist, richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist (vor der Entbindung). Es beträgt jedoch höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Beispiel: Bruttolohn letzte drei Monate durchschnittlich = EURO 1500. Nettolohn= 975 EURO 1. Schritt: mtl. Nettolohn x 3 Bsp.: 975 x 3 : 90= 32,50 3 Monate á 30 Tage 2. Schritt: KK= 13 EURO, Rest AG= 19,50 EURO Lag Ihr durchschnittliches Netto-Arbeitsentgelt höher, erhalten Sie die Differenz von Ihrem Arbeitgeber. Er muss diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezahlen. Für das Mutterschaftsgeld brauchen Sie keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie beitragsfrei in der gesetzlichen Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, Sie waren dort schon vorher versichert und haben keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen. Als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie aber, auch wenn Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen haben, grundsätzlich den Mindestbeitrag zahlen. Gruß, NB
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