Frage: Gehaltserhoehung im Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin ab 28.6. offiziell im Mutterschutz. Nun wurde uns heute mitgeteilt, dass wir im Juli eine rueckwirkende Gehaltserhoeung ab April bekommen. Bekomme ich diese dann auch mit dem Mutterschaftsgeld ausgezahlt? ich bin nach dem Mutterschutz nur 1 Monat in Elternzeit, habe dann 2 Monate Resturlaub und arbeite danach wieder voll. DANKE und Gruss Michaela

Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 11:42



Antwort auf: Gehaltserhoehung im Mutterschutz

Hallo, bekommen müssen Sie diese auch. Der AG muss Sie iHnen auszahlen wie allen anderen auch, unabhängig vom Mutterschaftsgeld (ausser für den Betrag, der in diesen Zeitraum fällt) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2006



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