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Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz des zweiten Kindes erhalten. Allerdings auf Basis meines Gehaltes von ovr 1,5 Jahren. Die zwischenzeitlich erfolgte Gehaltserhöhung (vor ca einem halben Jahr) ist nicht berücksichtigt worden. Hätte das der Fall sein sollen? Mit freundlichen Grüßen, LL Details zu meiner Situation: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=134414&suche2=Vorzeitige+Beendigung+der+Elternzeit+w&seite=1
Hallo, das Mutterschaftsgeld wird nach dem berechnet, was Sie ohne neuen Mutterschutz verdienen würden. Und dabei ist doch die Erhöhung zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
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