Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frühchen Mutterschutz

Frage: Frühchen Mutterschutz

jt1234

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt c) von x Zeitpunkt bis x Ich würde gerne a) wählen, hieße es dann, dass ich die 12 Wochen Mutterschutz und plus anschließend 3 Jahre Elternzeit nehmen kann? Herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, die Mutterschutzfristen werden auf die EZ angerechnet. Es geht also höchstens bis zum 3. Geburtstag. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wenn Du 3 Jahre Elternzeit nimmst,  dann ist der erste Arbeitstag am 3. Geburtstag vom Kind. Der Mutterschutz wird bei der Elternzeit angerechnet. 


Andrea6

Beitrag melden

Du hast Anspruch auf insgesamt 18 Wochen Mutterschutz ab Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist.  


Ani123

Beitrag melden

Bei einem Frühchen haben sie 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz. Hinzu kommt der vorgeburtliche Mutterschutz, welchen sie wegen der Frühgeburt nicht nehmen konnten. Das sind maximal 6 Wochen. Somit können es bis zu 18 Wochen Mutterschutz werden. Mit der Geburt beginnt ihre EZ. Dabei ist es unrelevant ob es eine Frühgeburt war.  Bei 3 Jahre EZ ist der 3. Geburtstag der 1. Arbeitstag von ihnen.  Den Meldung auf EZ müssen sie spätestens 7 Wochen vor Beginn (Ende des Mutterschutzes) einreichen. Am besten per Einschreiben Einwurf. Sie müssen nachweisen, dass die Meldung angekommen ist. Gleiches gilt für den verlängerten Mutterschutz. Sie müssen nachweisen, dass das Schreiben mit der Kopie der Bestätigung auf Frühgeburt und somit Verlängerung des Mutterschutzes bei ihrem Arbeitgeber eingegangen ist.  Da es ein Frühchen ist stehen Ihnen 13 Monate Basis-EG zu. Das EG wird ab Geburt bezahlt und due ersten Monate mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Erst nach Ende des Mutterschutzes erhalten sie EG. Den Antrag auf EG sollten sie, wenn möglich, zeitnah dort hinschicken, damit der bearbeitet werden kann und sie direkt im Anschluss an Mutterschaftsgeld EG erhalten.  Denken sie beim EG daran, dass der Kindsvater nur 1 Monat zeitgleich mit ihnen beziehen darf. Damit er EG erhält muss er mindestens 2 Monate Basis-EG beziehen oder verlängert auf EGplus. Bei EGplus wird ein Basis-EG-Monat in zwei Monate EGplus umgewandelt.  Während EZ kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Informieren sie sich, ob die Möglichkeit besteht, dass ein Elternteil Basis-EG und der andere EGplus bezieht oder ob beide EGplus beziehen können. In dem Fall wäre ein gleichzeitiger Bezig möglich.  Tipp: Sie können statt 3 Jahre 2 Jahre EZ melden. Sie können fristgerecht ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers verlängern. Somit haben sie die Option ab dem 2. Geburtstag wieder Vollzeit zu arbeiten. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...