Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frühchen Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frühchen Mutterschutz

jt1234

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Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt c) von x Zeitpunkt bis x Ich würde gerne a) wählen, hieße es dann, dass ich die 12 Wochen Mutterschutz und plus anschließend 3 Jahre Elternzeit nehmen kann? Herzlichen Dank


Suomi

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Wenn Du 3 Jahre Elternzeit nimmst,  dann ist der erste Arbeitstag am 3. Geburtstag vom Kind. Der Mutterschutz wird bei der Elternzeit angerechnet. 


Andrea6

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Du hast Anspruch auf insgesamt 18 Wochen Mutterschutz ab Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist.  


Ani123

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Bei einem Frühchen haben sie 12 Wochen nachgeburtlichen Mutterschutz. Hinzu kommt der vorgeburtliche Mutterschutz, welchen sie wegen der Frühgeburt nicht nehmen konnten. Das sind maximal 6 Wochen. Somit können es bis zu 18 Wochen Mutterschutz werden. Mit der Geburt beginnt ihre EZ. Dabei ist es unrelevant ob es eine Frühgeburt war.  Bei 3 Jahre EZ ist der 3. Geburtstag der 1. Arbeitstag von ihnen.  Den Meldung auf EZ müssen sie spätestens 7 Wochen vor Beginn (Ende des Mutterschutzes) einreichen. Am besten per Einschreiben Einwurf. Sie müssen nachweisen, dass die Meldung angekommen ist. Gleiches gilt für den verlängerten Mutterschutz. Sie müssen nachweisen, dass das Schreiben mit der Kopie der Bestätigung auf Frühgeburt und somit Verlängerung des Mutterschutzes bei ihrem Arbeitgeber eingegangen ist.  Da es ein Frühchen ist stehen Ihnen 13 Monate Basis-EG zu. Das EG wird ab Geburt bezahlt und due ersten Monate mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Erst nach Ende des Mutterschutzes erhalten sie EG. Den Antrag auf EG sollten sie, wenn möglich, zeitnah dort hinschicken, damit der bearbeitet werden kann und sie direkt im Anschluss an Mutterschaftsgeld EG erhalten.  Denken sie beim EG daran, dass der Kindsvater nur 1 Monat zeitgleich mit ihnen beziehen darf. Damit er EG erhält muss er mindestens 2 Monate Basis-EG beziehen oder verlängert auf EGplus. Bei EGplus wird ein Basis-EG-Monat in zwei Monate EGplus umgewandelt.  Während EZ kann bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Informieren sie sich, ob die Möglichkeit besteht, dass ein Elternteil Basis-EG und der andere EGplus bezieht oder ob beide EGplus beziehen können. In dem Fall wäre ein gleichzeitiger Bezig möglich.  Tipp: Sie können statt 3 Jahre 2 Jahre EZ melden. Sie können fristgerecht ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers verlängern. Somit haben sie die Option ab dem 2. Geburtstag wieder Vollzeit zu arbeiten. 


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