Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltserhöhung im Mutterschutz

Frage: Gehaltserhöhung im Mutterschutz

Inken

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Hallo, ich habe schon viel im Internet gesucht, aber nicht so richtig meine Frage beantworten können. Ich habe am 10.08.2019 Entbindungstermin, arbeite im öffentlichen Dienst und bin bei meinem Arbeitgeber am 31.08.2019 6 Jahre angestellt. Zum 01.09.2019 würden mir meine Berufsjahre eine Erhöhung des Gehalts bringen. Ich rutsche in die Stufe 3. Nun bin ich ja zu diesem Zeitpunkt im Mutterschutz und die Berechnung des Elterngeldes beinhaltet ja einen anderen Berechnungszeitraum. Auch habe ich schon mehrfach gefunden, dass man während der Elternzeit keine Anrechnung der Berufsjahre bekommt, da man da ja nicht arbeiten geht. Das leuchtet mir natürlich ein. Jetzt meine Frage, ich habe ja meine Höherstufung bereits erarbeitet, bekomme ich diese auch mit auf das Elterngeld angerechnet? Ich hoffe, dass die Frage halbwegs verständlich gestellt wurde. LG


Felica

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Auf das EG? Nein. Den da gilt was in den 12 Monaten vor Bezug erwirtschaftet wurde. Mutterschutzgeld wird aber ausgeklammert. Evtl fällt aber das nachgeburtliche Mutterschutzgeld ab dem 1.09.2019 dann höher aus, das kann ich nicht sicher sagen. wobei auch für das Mutterschutzgeld die Berechnungsgrundlage vor Geburt liegt.


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