Wunder44
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Kindes in Teilzeit, mein alter Arbeitgeber bei dem das Kündigungsschutzverfahren noch läuft hat mir nun ganz viele Vollzeitstellen zum Bewerben rausgesucht. Muss ich mich dort jetzt bewerben oder genügt es einen Zweizeiler zu schicken, indem ich äußere, dass ich Interesse hätte aber in 15 Stunden (so läuft mein bisheriger Arbeitsvertrag) und meine vollständige Bewerbung versende, wenn das auch in Frage kommt oder muss ich sofort eine Bewerbung hinschicken, obwohl sie in Vollzeit suchen? Ich darf mich ja nicht böswillig einer neuen Arbeit versperren. Mein Anwalt reagiert einfach nicht auf meine Fragen und ist immer in einer Besprechung. Vielen Dank
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
Wunder44
Hallo, ich habe keinen Anwalt mehr und vertrete mich aktuell selbst. Er hat sich nicht mehr gemeldet wegen Schlaganfall. Habe im Moment keinen neuen Anwalt.
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Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
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