Wunder44
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Kindes in Teilzeit, mein alter Arbeitgeber bei dem das Kündigungsschutzverfahren noch läuft hat mir nun ganz viele Vollzeitstellen zum Bewerben rausgesucht. Muss ich mich dort jetzt bewerben oder genügt es einen Zweizeiler zu schicken, indem ich äußere, dass ich Interesse hätte aber in 15 Stunden (so läuft mein bisheriger Arbeitsvertrag) und meine vollständige Bewerbung versende, wenn das auch in Frage kommt oder muss ich sofort eine Bewerbung hinschicken, obwohl sie in Vollzeit suchen? Ich darf mich ja nicht böswillig einer neuen Arbeit versperren. Mein Anwalt reagiert einfach nicht auf meine Fragen und ist immer in einer Besprechung. Vielen Dank
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind kann ich mich nicht einmischen. Liebe Grüße NB
Wunder44
Hallo, ich habe keinen Anwalt mehr und vertrete mich aktuell selbst. Er hat sich nicht mehr gemeldet wegen Schlaganfall. Habe im Moment keinen neuen Anwalt.
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