Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit

Frage: Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit

Kizzofice

Beitrag melden

Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen.   Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurde uns gesagt, dass die Schließzeit nächstes Jahr verlängert wird und wir dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht bekommen. Seitens der Einrichtung haben wir die Planung bekommen und es fehlt nur noch das offizielle Schreiben des Trägers. Das Schreiben soll erst im November kommen.   Aussage seitens des Trägers: "Die Schließtage für 2026 sind noch nicht kommuniziert und gelten erst ab 2026, somit liegt zurzeit kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht vor. Wenn sie den Betreuungsvertrag von Jasmin kündigen möchten, so gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wenn Sie bis 05.11.2025 kündigen, endet der Betreuungsvertrag demnach zum 31.01.2026."   Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe seitens der Einrichtung selbst die Planung schriftlich vorliegen und die verlängerten Schließtage sind ersichtlich. Kann ich mich darauf berufen oder zumindest ein Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufsetzen? Im Sinne spätestens zum 31.01. oder früher, falls ein Sonderkündigungsrecht früher greifen sollte? Wie müsste dies formuliert sein?   Danke für die Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Sonderkündigungsrecht des Vertragspartners im Jahr 2025 aufgrund der Nicht-Erfüllbarkeit des Vertrags ab 2026 ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann . Ein solcher wichtiger Grund könnte die bereits feststehende Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ab 2026 sein, da dies eine erhebliche Vertragsstörung darstellt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Ich halte das, ehrlich gesagt, für problematsich, denn in 2025 wird der Vertrag ja noch erfüllt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, liebe Muttis & Vatis! Ich brauche dringend Ihren bzw. Euren Rat. Ich habe im Oktober 2002 meine Tochter entbunden. Habe rechtzeitig bei meinem AG einen Antrag auf Elternzeit für 1 Jahr gestellt. Gleichzeitig habe ich ihm angekündigt, dass ich ob Oktober 2003 nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Vor 2 Wochen bekam ich d ...

Ich habe 2 Jahre EZ bei meinem rbeitgeber beantragt diese würde im Sep. 2006 auslaufen. Ich möchte gern noch Landeserziehunsgeld beantragen und wollte meinen Arbeitgeber um Verlängerung bitten, doch nun wurde ich gekündigt weil meine Firma PLeite ging. Kann ich nun bevor ich mich nach den 2Jahren arbeitslos melde das Landeserziehungsgeld in Anspr ...

Einen schönen guten Morgen, Ich bin bis Ende September noch in Elternzeit, danach habe ich bereits einen neuen Vertrag in Teilzeit. Jetzt gibt es aber in unserer Firma eine große Umstrukturierungsaktion mit Kündigungen. Kann meine Firma mich jetzt Kündigungen? Könnte ich jetzt noch schnell das dritte Elternjahr beantragen und wäre dann geschützt ...

Hallo Frau Bader, Ich habe im Januar 2016 entbunden, habe 1 Jahr Elternzeit genommen, ich würde gerne verlängern und habe dies auch meinem AG schriftlich mitgeteilt bzw. beantragt, Grund ( fehlende Betreuungsmöglichkeiten), mein AG hat dies nun abgelehnt, und als Hinweis am Rande, mir mitgeteilt das ja im Haus eine Kindertagesstätte wäre und dor ...

Liebe Frau Bader, Ich bin derzeit noch in Elternzeit, die ich 1 Jahr lang beantragt habe. Mit meinem AG habe ich ausgemacht ab 1.11.17 wieder arbeiten zu kommen. Nun ist es so, dass mein Freund und der Vater des Kindes 2016 abgeschoben wurde und ich nun nicht mehr länger alleine mit Kind in DE bleiben möchte. Ab 2/18 ist die Einreisesperre vorbei. ...

Hallo Frau Bader, Mein Kind wurde im September 2015 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für die Dauer von 2 Jahren beantragt. Im 2. Jahr der Elternzeit habe ich bei diesem Arbeitgeber einen Minijob angenommen (vertraglich ist dieser bis zum Ende der Elternzeit befristet.) Ich möchte nun a) diesen Minijob kündigen und b) meine ...

Hallo Frau Bader, was muss in das formale Anschreiben an den AG rein, wenn ich die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängern will und es aber schon für beide Seiten klar ist, dass ich nach der EZ nicht wiederkomme? Muss ich dann in dem Schreiben schon meinen Kündigungswunsch äußern oder reicht es, wenn ich das später mache? In den meisten ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche mal, den Sachverhalt und meine Fragen so verständlich wie möglich zu formulieren. Von September 2016 bis September 2017 war ich in Elternzeit zu Hause. Dann Wiedereinstieg in Vollzeit (38h/Woche) von September 2017 bis Januar 2018. Seit Februar 2018 bis heute - vertraglich geregelt bis Ende Januar 2019 i ...

Hallo Frau Bader, mein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit nach 12 Monaten wurde abgelehnt da meine Stelle gestrichen wird und ich im Anschluss der Elternzeit meine Kündigung erhalten soll. Ist das ein rechtmäßiger Grund zur Ablehung? Vielen Dank und beste Grüße

Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...