Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Elternzeit/ Kündigung durch AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung Elternzeit/ Kündigung durch AG

ItzMaya

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Hallo,  kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht.  Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr versuche ich als Minijob in der Elternzeit zurück zu kehren.  Immer gibt's Ausreden oder keiner hat Zeit Beim letzten Anruf war ich etwas hartnäckiger und mir wurde gesagt, dass ich nach der EZ nicht wieder kommen darf.  Grund: ich hätte in den Stunden und Kranktagen rumgefuscht.   Habe ich nicht bzw wenn da was ist, dann war es keinesfalls extra (außer was auf Ansage, was schon immer so lief und was meine Vorgängerin bestätigen würde). Mir wird aber auch bisher ein Termin zur Klärung verwehrt.  Der Job war toll, die Kollegen auch, ich bin super gerne hin gegangen (sogar Sonntags ohne extra Zuschlag)  Nun habe ich einen Antrag geschickt, dass ich meine EZ auf 3 Jahre verlängern werde (damit ich erstmal weiter versichert bin etc).  Diese wurde aus dringenden beteiblichen Gründen abgelehnt.   Außerdem habe ich letzten monat ein Schreiben bekommen, dass ich anders als besprochen nach der Elternzeit nicht wieder kommen darf, weil sie sich unentschieden haben (kein Datum, kein Betreff, auch nicht das Wort Kündigung) Wie sollte ich am besten vorgehen? Rechts hutz habe ich abgeschlossen, die greift aber erst 5 Wochen bevor die EZ zu Ende ist.  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der AG kann die Verlängerung nicht ablehnen, § 16 BEEG. 2. Der AG hat ja doch gar nicht gekündigt, sondern Ihnen angedroht, zu kündigen. Das geht erst nach der EZ mit der vereinbarten/ gesetzlichen Frist, § 622 BGB (oder ausserordentlich, wenn Ihnen etwas schlimmes vorgeworfen wird, mit Frist 14 Tage ab Kenntnis, § 626 BGB). 3. Bei mehr als 10 AN (in VZ, TZ zählt anteilig, jmd mit 20 Std also als halber AN) greift das KSchG. Er muss also einen Grund haben, Ihnen zu kündigen. Sie teilen dem AG dies alles per Einschreiben mit und setzen eine Frist zur Stellungnahme. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo,  Der Arbeitgeber kann die Elternzeit nicht ablehnen, wenn du 2 Jahre genommen hast und verlängern möchtest.  Dein Arbeitgeber sagt dir, er hat nach der Elternzeit keine Arbeit für dich, sagt aber gleichzeitig, dass du deine Elternzeit aus betrieblichen Gründen nicht verlängern darfst? Das widerspricht sich ja. Man stellt übrigens keinen Antrag auf Elternzeit, man informiert den Arbeitgeber.  LG luvi 


Ani123

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Eine Verlängerung der EZ kann ihr Arbeitgeber nicht ablehnen!  Schicken Sie ihm einen Brief per Einschreiben Einwurf als Nachweis und teilen ihm darin die Verlängerung der EZ von X bis X mit. Zeitgleich teilen Sie ihm z. B. mit,  - Wenn sie TZ in EZ arbeiten möchten: mit Angabe der Wochenstunden und Wjnscharbeitzeiten - Wenn sie einen Minijob ausüben möchten: mit Angabe der Wochenstunden und Wunscharbeitszeiten - Wenn sie TZ in EZ oder einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber ausüben möchten (sie könnten es versuchen so zu verfassen, dass sie in einem Antrag um Zustimmung für beides bitten) Setzen Sie eine Frist bis wann Ihr Arbeitgeber Ihnen schriftlich antworten muss.  Jegliche Rückmeldungen auf anderer Weise können Sie sich anhören, verweisen aber darauf,  dass diese nicht gilt und daher in Schriftform notwendig ist. - Sollte ihr Arbeitgeber es ablehnen muss er es begründen.  Nur "betriebliche Gründe" reicht nicht. - Ihr Arbeitgeber kann allem zustimmen, alles ablehnen oder nur Teile ablehnen, wie z. B. die Wunscharbeitszeiten. 


Ani123

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Sollte ihr Arbeitgeber sich innerhalb von 4 Wochen nicht schriftlich zurückmelden gilt ihr Antrag so wie sie es beantragt haben automatische als genehmigt. 


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