Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgelegt. Sollte ich den AG bereits jetzt über die Verlängerung der EZ informieren bzw. einen Antrag stellen, damit er besser planen kann & ggfs. meine Stelle für länger ausschreiben (diese ist bislang wieder nicht besetzt) oder ist es ausreichend bzw. sogar notwendig, es 7 Wochen vor Ablauf der 2 Jahre zu tun? Freue mich über eine Antwort! Vielen Dank im Voraus! LG, Anna
von Annschie am 25.01.2024, 12:38