Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Verlängerung Elternzeit, Arbeitgeber reagiert nicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Verlängerung Elternzeit, Arbeitgeber reagiert nicht

Greyblack

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf diesen Antrag, auch geht er nicht ans Telefon, wenn ich ihn anrufe. Was kann ich tun? Vielen Dank! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie denn nachvollzogen, dass das Schreiben nicht angekommen ist? Grds haben Sie, da der erste Antrag zur EZ unter 2 Jahren war, keinen Anspruch auf Verlängerung. Wenn das Schreiben verloren gegangen ist, geht das zu Ihren Lasten. SIe können sich jetzt nur persönlich an den AG wenden und um Verlängerung bitten ohne Einhaltung der Fristen. Liebe Grüße NB  


Himbeere2008

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Da du weniger als 2 Jahre Elternzeit genommen hast, hast du kein Anrecht/Anspruch auf Verlängerung. Das liegt dann am Wohlwollen deines Arbeitgebers. Wenn deine Elternzeit nach 1 Jahr endet, lebt dein alter Arbeitsvertrag wieder auf. Wenn du diesen nicht erfüllen kannst, dann musst du kündigen.


annarick

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Hatte Frau Bader vor kurzem nicht mal geschrieben, dass nach 4 Wochen ohne Antwort der Antrag als genehmigt gilt? Oder habe ich das falsch abgesprleichert?


Dojii

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Das gilt nur bei Teilzeit in Elternzeit. 


Greyblack

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Das weiß ich, aber was bezüglich der fehlenden Antwort tun? 


Greyblack

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe den Rückschein des Einschreibens. Darauf ist vermerkt, dass das Schreiben eingegangen. Leider blockt mein Arbeitgeber alle Kontaktversuche ab. Gibt es eine Frist, innerhalb derer er antworten muss?     


Dojii

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Nein, es gibt keine Frist. Wenn er nicht antwortet, stimmt er nicht zu. Ein Einschreiben ist übrigens auch kein 100% sicheres Beweismittel. Es besagt ja nur, dass "ein" Brief bei deinem Arbeitgeber angekommen ist, aber nicht, was in dem Umschlag war. Er könnte bspw. auch einfach behaupten, er hat von dir einen leeren Umschlag erhalten, wenn er dir etwas Böses will. 


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