Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

mathias12345

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlängern. Unsere Fragen: Legt man sich mit einer rechtzeitig - mind. 7 Wochen vor Ablauf der Elternzeit - eingereichten Verlängerung dann wieder für einen weiteren "Bindungszeitraum" fest? Oder könnten wir - nahtlos und jeweils mind. 7 Wochen zuvor angekündigt - z.B. um x Monate verlängern, dann nochmals um y Monate, usw. Danke für die Beantwortung unserer Fragen. Mit freundlichen Grüßen Mathias


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich gilt die Verlängerung nicht als neuer Abschnitt. Ich habe weder etwas zu der monateweise Verlängerung nach Ablauf der Bindefrist im § 16 BEEG gefunden noch ein Urteil dazu. Auch in den Richlinien steht dazu nicht. Ein Gericht könnte das aber, da der AG auch planen muss, als rechtsmissbräuchlich ansehen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Elternzeit kann vom Gesetzgeber in 3 Abschnitten genommen werden, deine Frau hat schon 2 Abschnitte verbraucht, einer steht ihr vom Gesetz her noch zu. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen weiteren erlauben, muss er aber nicht


Mima10

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Verlängerungen ohne Unterbrechung sind keine neuen Zeitabschnitte. Deine Frau ist immer noch im ersten Abschnitt ihrer Elternzeit.


MamaausM2

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Eine Verlängerung der Elternzeit begründet keinen neuen Abschnitt. Es darf keine lücke entstanden sein. Die Frau befindet sich noch im ersten Abschnitt ihrer Elternzeit


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