Sehr geehrte Frau Bader, ich bin tätig im öffentlichen Dienst, nicht verbeamtet. Meine Elternzeit hab ich von August 2020 bis August 2022 genommen, also in den ersten beiden Lebensjahren meiner Tochter. Sie geht zwar ab August in den Kindergarten, aber ich möchte die Elternzeit noch etwas verlängern. Über die Dauer jedoch grübel ich noch. Darf ich auch 2, 3 oder 4 Monate nehmen? Darf ich ggf. nach 2 Monaten Verlängerung spontan noch einmal verlängern? Oder gibt es festgelegte Zeitrahmen? Vielen Dank!
von EAA20 am 11.01.2022, 12:25