Annsan
Hallo Frau Bader, was muss in das formale Anschreiben an den AG rein, wenn ich die Elternzeit von zwei auf drei Jahre verlängern will und es aber schon für beide Seiten klar ist, dass ich nach der EZ nicht wiederkomme? Muss ich dann in dem Schreiben schon meinen Kündigungswunsch äußern oder reicht es, wenn ich das später mache? In den meisten Vorlagen für solche Schreiben finde ich nur Sätze wie "nach Beendigung der EZ stehe ich Ihnen wieder voll zur Verfügung" etc. Das passt ja bei mir dann nicht. Hintergrund ist, das ich während meiner EZ weiter weg ziehen werde und somit nicht mehr beim jetzigen AG arbeiten kann. Um die Suche für Betreuungsplatz und neuem Job etwas entspannter zu gestalten möchte ich die EZ (die theoretischen 12/2018 endet) nun verlängern, um im Notfall weiterhin versichert zu sein etc. Es kann nämlich durchaus sein, das ich für mein Kind nicht direkt einen Betreuungsplatz finde und ich ergo nicht wieder arbeiten gehen kann. Schreibe ich dann am Besten zum Schluss sowas wie "Wie bereits telefonisch besprochen kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum Ende der Elternzeit am XX.XX.XXXX."? Viele Grüße!
Hallo, Sie verlängern ganz normal u kündigen schriftlich mit Frist 3 Mo. vor Beendigung des Vertrages. Liebe Grüße NB
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