Mia24
Hallo zusammen ich bin ungeplant schwanger geworden in der Elternzeit (1Jahr ), die in den nächsten zwei Monaten enden wird. Noch dazu kommt, dass ich kein Arbeitgeber mehr habe. Da ich einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Jetzt frage ich mich wie es finanziell weitergehen wird. Steht mir etwas während der Schwangerschaft zu und dann wenn das Kind auf die Welt kommt? Ich freue mich trotz ungeplanter Schwangerschaft auf das Baby. Ich hatte erst mit meinem alten Chef geredet, dass ich wieder arbeiten möchte, wenn meine Elternzeit endet. Er konnte damals nichts dafür mir einen befristeten Arbeitsvertrag zu geben, da es die Firma so handhabt.
Ani123
Haben Sie mit Ende der EZ eine Kinderbetreuung für ihr 1. Kind? Wenn ja, haben Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet um am 1. Tag nach Ende der EZ persönlich vorstellig zu werden um ALG1 zu beantragen? Wenn sie sich noch nicht arbeitssuchend gemeldet haben sollten sie es jetzt machen. Das geht auch online. Normalerweise meldet man sich drei Monate vor drohender Arbeitslosigkeit arbeitssuchend. Bedenken Sie, dass sie ALG1 nur beantragen können für die Stunden, welche sie wirklich arbeiten können. Vollzeit angeben und nur Teilzeit arbeiten können geht nicht. Wenn das raus kommt kann es als Betrug gelten. Wenn das Kind nicht betreut ist haben sie keinen Anspruch auf ALG1. ALG1 geht mit 0 € in die Berechnung des neuen EG ein. Haben sie nochmal mit ihrem alten Arbeitgeber gesprochen ob eine Wiederaufnahme nach Ende der EZ möglich ist? Haben Sie sich beworben um nach der EZ angestellt zu sein? Wenn nein sollten sie das machen. Die Schwangerschaft müssen sie nicht angeben. Sollte ein Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch danach fragen dürfen sie lügen, weil die Frage unzulässig ist und eigentlich gar nicht gestellt werden darf. Jeder Tag mit Einkommen erhöht ihr neues EG. Daher sollten sie eine Arbeit anstreben. Denn Monate ohne Einkommen und Bezigvon EG gehen mit 0 € in die Berechnung rein. Wie lange beziehen sie EG? Das ist relevant für die Zeit welche für das neue EG ausgeklammert wird. Beziehen sie Basis-EG (12 Monate) werden nur 12 Monate ausgeklammert werden. Beziehen Sie EGplus (mind. 14 Monate) werden 14 Monate ausgeklammert. Sie schreiben, dass ihr Kind in zwei Monaten 1 Jahr wird. Sollten es noch über 2 Monate sein und sie Basis-EG bekommen, dann können bei der EG-Stelle die letzten Lebensmonate (evtl. 11. und 12. Lebensmonat) auf EGplus umstellen lassen. Damit würden sie 14 Lebensmonate EG beziehen und beim neuen EG werden die 14 Monate ausgeklammert. Für das neue EG werden Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes mit einfließen. Ob es sog. 0-Runden gibt liegt daran, ob sie nach der EZ wieder arbeiten gehen oder ALG1 beziehen. Jeder Tag mit Einkommen erhöht das neue EG. Zusätzlich zum neuen EG werden sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG erhalten. Sie sollten überlegen wieviel EZ sie beim 2. Kind melden. EZ können allerdings nur melden wenn sie einen Arbeitgeber haben. Ansonsten sind sie Hausfrau in EG-Bezug. Wenn sie einen Arbeitgeber haben sollten sie gut überlegen, ob sie wieder nur 1 Jahr melden. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgeber möglich. Melden sie mind. 2 Jahre und möchten verlängern geht das ohne Zustimmung. Während der EZ können sie TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Und sollte während der EZ folgen beenden sie diese zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes und beziehen EG aus der regulären Anstellung. Ohne EZ oder EG-Bezug, kein Arbeitgeber und kein Bezug von ALG1 sind sie nicht krankenversichert. Sind sie verheiratet? Wenn ja können sie kostenlos in der Krankenversicherung ihres Mannes aufgenommen werden. Wenn nein sollten sie sich freiwillig gesetzlich versichern. Das kostet ca. 200 € monatlich. Ohne Krankenversicherung muss jeder Arutbesuch, verschrieben Medikamente, verordnete Therapien, selbst finanziert werden. Bedenken sie, wenn ihr Kind über sie krankenversichert ist, dass diese mit ihrer endet. Ihr Kind kann bei der Krankenkasse des Kindesvater aufgenommen werden.
Andrea6
Wie sah denn der Plan ohne Schwangerschaft aus? An dem ändert sich doch dadurch erstmal nichts. Wenn du arbeiten willst solltest du dich zügig bewerben. Wenn du nicht arbeiten willst mußt du nichts tun, dich aber zeitnah um die KV kümmern (beim Ehemann versichern oder selber zahlen).
KielSprotte
Wenn du keinen AG hast, bist du auch nicht in EZ , sondern Hausfrau in EG Bezug. Wenn du bereits eine neue Arbeitsstelle hast, arbeitest du dort normal bis zum neuen Mutterschutz. Ansonsten schnellstens einen neuen AG suchen, denn ALG geht mit Null in die Berechnung vom neuen EG ein.
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