Monili2023
Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025 Elterngeld Basis bekomme und ich finanziell auf mein Einkommen angewiesen bin. Wenn ich nun ein zweites Kind bekommen möchte, aber das volle Elterngeld Basis, dass ich jetzt auch bekomme (von 12 Monaten Vollzeit Arbeit vor Geburt berechnet) dann müsste ich quasi nur 4 Monate in Vollzeit arbeiten, wenn ich dann schwanger werde, wäre ich die weiteren 8-9 Monate wieder im Beschäftigungsverbot (Erzieherin) und würde da ja ganz normal weiter verdienen da ja BV. Wird dann auch daraus wieder das neue Elterngeld berechnet? Was gäbe es ansonsten noch für eine Möglichkeit, wenn ich ein zweites Kind bekommen möchte und ich volles Elterngeld erhalten möchte? Vielen Dank!
Hallo, die Daten kommen nicht hin. Bitte Frage neu u korrekt stellen. Liebe Grüße NB
Neverland
Bitte Daten kontrollieren. Die können so nicht stimmen. Damit hättest du einen Tag nach der geburt bereits wieder angefangen zu arbeiten. ich gehe davon aus, du bist die Mutter .
Im BV bekommst du immer das, was du ohne bekommen würdest, also nach dem was aktuell als Vertrag gültig ist. Solange du in reiner Ez daheim bist wäre das nichts, wenn du in TZ arbeitest dann TZ und wenn VZ, dann VZ. Taggenau abgerechnet. EZ vorzeitig beenden zugunsten einen BV geht nicht, zumal der AG jeglicher Änderung der EZ auch zustimmen müsste.
Dein neues EG berechnet sich nach deinem Einkommen in den 12 Monaten vor der erneuten Geburt. Ausklammern kannst du dabei die Monate mit Mutterschaftsgeld und die mit EG - längsten aber 14 Monate mit EG. Arbeitest du dann immer noch nicht, gehen die Monate mit 0 ein, arbeitest du in TZ bzw hast du ein BV, dann fließt der TZ-lohn ein. Arbeitest du Vz, oder bekommst für Vz ein BV, dann VZ.
Du hast also 3 Varianten:
1. Dur wirst jetzt sofort schwanger, dein Mutterschutz beginnt in dem Monat wo dein Kind seinen ersten Geburtstag feiert. Dann gibt es das gleiche EG wie beim ersten, plus Geschwisterbonus
2. Es dauert mit der Schwangerschaft, Du änderst aber rechtzeitig die letzten Basismoante beim Eg auf 4 EG-Plusmonate und kannst damit 2 Monate mehr ausklammern lassen. Dann gibt es auch gleich viel EG, plus Geschwisterbonus. Im EG-Plus-Modus darf man zudem zuverdienen. Ohne das es sofort Kürzungen beim EG gibt.
3. Es klappt warum auch immer nicht sofort und dauert, der Mutterschutz beginnt erst deutlich nach dem 1ten geburtstag, es wird entsprechend anteilig weniger EG geben. Mit TZ oder vielleicht sogar bereits wieder einigen Monaten VZ wird es dabei weniger Einbußen geben, wie wenn du gar nicht arbeitest.
4 Es dauert solange mit der erneuten Schwangerschaft, das du bereits wieder VZ arbeitest. Dann müsstest du mindestens 3, besser 4 Monate wieder VZ arbeiten, um wieder auf das gleiche EG zu kommen wie beim ersten Kind. Je nachdem wie groß der Abstand ist, gibt es evtl noch einen Geschwisterbonus (bis das erste Kind seinen 3ten Geburtstag hat).
Hoffe das war verständlich.
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