Erneut schwanger - Gehalt und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneut schwanger - Gehalt und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, für meinen speziellen Fall konnte ich leider keine Antwort finden. Mein Partner und ich befinden uns im vierten Monat der Partnerschaftsbonusmonate. Davor war ich 10 Monate in Elternzeit. Nun bin ich im vierten Monat schwanger und rechne aus gesundheitlichen Gründen mit einem beschäftigungsverbot. Meine Fragen: Wie wird mein Gehalt für die beschäftigungsverbotszeit ausfallen? Derzeit gehe ich 30 h arbeiten und die anderen 10 h bekomme ich zu 65% von der Elterngeldstelle. Wie wird mein Elterngeld für das zweite Kind berechnet werden? Welche Monate werden dafür herangezogen? Angenommen ich gehe ab Dezember nochmal in Vollzeit und bekomme bis zum Mutterschutz ein Teilbeschäftigungsverbot, dann wird dieses aus dem derzeitigen 40h Gehalt errechnet, oder? Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe mit vielen Grüßen Conny

von Messersc am 08.11.2017, 10:12



Antwort auf: Erneut schwanger - Gehalt und Elterngeld

Hallo, Leider schreiben Sie nicht, ob sie noch in Elternzeit sind und wie lange. Die Elternzeit ändert sich durch das Beschäftigungsverbot nicht, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. für die Elternzeit wenn die letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld für ein vorheriges Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.11.2017



Antwort auf: Erneut schwanger - Gehalt und Elterngeld

Das BV berechnet sich aus dem, was Du in der Zeit bekommen würdest, wenn Du kein BV hättest. Das neue EG berechnet sich aus den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz. Bis zu 14 Monate EG/EGPlus und die Mutterschutzmonate von Kind 1 werden ausgeklammert. Wie die Partnerschaftsmonate da zählen hab ich mich auch schon gefragt, kann ich nicht beantworten ;) Da es dort EG Plus gibt, könnten die in deinem Fall auch ausgeklammert werden, die wären ja zu Deinem Nachteil. Aber das weiß ich wie gesagt nicht sicher und hab dazu selbst bisher nichts gefunden. Für das erste Kind gibt es noch mal 10% Geschwisterbonus auf das neue Elterngeld bis Kind 1 3 Jahre alt wird (sofern es keine weiteren Geschwister unter 6 Jahren gibt). LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.11.2017, 10:20



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