Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld/Elterngeld/erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld/Elterngeld/erneut schwanger

Eliah2018

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Hallo, Würde gerne wissen wie es ist wenn ich in der Elternzeit von Kind 1 wieder schwanger werde. Das ich die Elternzeit von Kind 1 beende vor eintreten des Mutterschutz für Kind 2 es habe ich schon erfahren. Zur Info habe 2 Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld auf 12 Monate. Meine Frage: 1.Steht mir für Kind 2 das gleiche Mutterschaftsgeld wie für Kind 1 zu? 2. ist es für mich von Nachteil, wenn ich bis zum Mutterschutz für Kind 2 auf 450€ arbeiten gehe? Sowohl für Mutterschaftsgeld als auch für das Elterngeld? Hoffe man versteht meine Fragen :D Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, wenn Sie die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden 2. Nein. Für das EG zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG u EG von K1 bis zum 14 LM werden ausgeklammert Liebe Grüße NB


mellomania

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1: nein. nur wenn das zweite kind knapp 12 monate nach dem ersten kommt. dann ja. ansonsten nein. mindestsatz plus geschwisterbonus. 2: jeden euro den du dazu verdienst erhöht das elterngeld für kind2


Mitglied inaktiv

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Hat das falsch formuliert Das gleiche Mutterschaftsgeld erhälst du wenn du die 1. ez auf einen Tag vor neuen Mutterschutz kündigst... Dann lebt dein alter Vertrag auf = Mutterschaftsgeld gleich hoch Elterngeld zählt grob gesagt alles was in den 12 Monate vor neuer Geburt erwirtschaftet wird. Monate mit EG wird ausgeklammert und mit Lohn von vor Kind 1 ersetzt. Ja jeder Verdienst zählt.


Eliah2018

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Danke schön mal für eure Antworten. @Saarlandmami2 Ist das Mutterschaftsgeld auch gleich hoch wenn ich bis zur Mutterschutzfrist in einem anderen Betrieb auf 450euro arbeite?


Felica

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1. Ja, wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest, steht dir wieder das gleiche Mutterschaftsgeld zu wie beim älteren Kind sofern dein alter Vertrag noch Bestand hat. 2. Nein, kein nachteil, im Gegenteil, jedes Einkommen zählt für das neue EG Ansonsten, es gilt, für das neue EG zählt alles Einkommen was du in den 12 Monaten vor der Geburt von Kind 2 hattest. Dabei werden die Zeiten wo du Mutterschutzgeld bekommen hast, ausgeklammert. Genauso wie 12, im längsten Falle 14 Monate EG. je nachdem kann es dann also sinnvoll sein 1-2 Basis-EG-Monate in EG Plus zu wandeln. Damit kannst du im besten Falle eben 2 Monate mehr Abstand herausholen. Grob gesagt ist es also so, bei mehr wie 15 Monaten Abstand sinkt das EG immer weiter bis zum Mindestsatz wenn ab dann kein Einkommen das abfängt.


Mitglied inaktiv

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Ja du musst aber unbedingt diesen Job auf einen Tag vor neuen Mutterschutz kündigen. Und wenn möglich wandle 2 Monate Basis EG in EG plus um... Es werden bis zu 14 Monate mit bezug von EG ausgeklammert... Viell ist je nach ET Kind 2 der Verlust nicht so hoch. Geschwister bonus von 10% gibt es ja auch noch


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