Malda.H
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit für unser 1. Kind in Elternzeit (2 Jahre). Diese würde am 30.07.2013 enden. Nun erwarte ich ein 2. Kind, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 18.10.2013. Während der Elternzeit habe ich NICHT mehr gearbeitet. Mein Arbeitgeber sitzt in Deutschland und ich und meine Familie wohnen und kommen aus Tschechien. Ich habe das Elterngeld aus |Tschechien bis Mai 2013 bekommen und ein Teil aus Deutschland für einem Jahr( es war schon im Jahre 2012). Ich habe wieder Rizikoschwangerschaft und habe gemeint, dass ich von meinem Arbeitsgeber oder vom Krankenkasse für das Monat August Krankengeld erhalte. Die Krankenkasse und mein Arbeitgeber sagte, ich bekomme nichts. Jetzt kommt dazu eine Frage, ob ich ein Recht für das Mutterschaftsgeld habe? Mein Personalarbeitgeber ist nicht sicher. Für mich wäre es dann aber schwierig, denn ich seit dem Juni 2013 bis Januar 2014 ohne Geld leben würde und dazu ist unsicher ob ich ein Elterngeld erhalten kann? Dann noch eine Frage nach dem Mutterschaft und vor dem Elternzrlaub ist es möglich, dass ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten kann? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Hallo, Sie müssten ja nach dem Ende der EZ wieder arbeiten gehen. Wenn Sie eine Krankschreibung haben, bekommen Sie 6 Wo. Lohn u dann Krnaknegeld. Im Mutterschutz wieder MG. Ich erkenne das Problem nicht Liebe Grüsse, NB
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