Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin

Clara182

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Hallo Frau Bader, Ich bin momentan in Elternzeit. Mein Freund und ich wollen noch ein zweites Kind. Bekomme ich Mutterschaftsgeld wenn ich in der Elternzeit schwanger werde? Und wie hoch wäre in diesem Fall das Mutterschaftsgeld? Was passiert mit der Elternzeit, wenn in diese Zeit die 14 Wochen Mutterschutz fallen? Kann ich dann später 14 Wochen Elternzeit nehmen? Vielen Dank für die Antwort Clara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind 2013 o später geboren wird, besteht ein Anspruch auf beendigung der ersten EZ am Tag vor Beginn der 2. EZ Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Wenn Du während einer Elternzeit ein weiteres Kind bekommst und die Elternzeit vom ersten Kind nicht beendest, erhältst Du nur den Krankenkassen-Anteil am Mutterschaftsgeld (13 EUR/Tag), wenn Du denn selbst bei der KK versichert bist. Die Elternzeit bliebe dann einfach bestehen, da ändert auch der Mutterschutz nichts. Heisst also nicht, das man dann einfach 14 Wochen hinten dran hängen kann. Anders sieht es aus, wenn Du die Elternzeit von Kind pünktlich zum Mutterschutz von Kind 2 beim Arbeitgeber als beendet erklärst. Somit lebt das alte Arbeitsverhältnis wieder auf und Du erhältst zzgl. zum MuSchGeld der Krankenkasse den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld (alter Nettolohn von vor der ersten Elternzeit).


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