Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger in Elternzeit, trotzdem Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger in Elternzeit, trotzdem Elterngeld?

Anna-Maxi

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Liebe Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes, die wahrscheinlich ziemlich speziell ist. Daher habe ich wohl leider noch keine passende Antwort gefunden. Ich habe einen Sohn, der im Dezember 2016 geboren ist. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit. Im September endet diese und ich werde wieder beginnen bei meiner alten Stelle zu arbeiten. Das heißt ich bekomme seit Anfang des Jahres 2018 kein Elterngeld mehr. Grund dafür, dass ich erst wieder im September zu arbeiten beginne, ist, dass wir erst jetzt eine Zusage für einen Kittplatz erhalten haben. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde Ende November 2018 beginnen. Ich hätte also 2018 knapp drei Monate als Arbeitnehmerin und zusätzlich aber selbstständig gearbeitet. Bei meinem ersten Sohn wurde als Beziehungszeitraum für das Elterngeld das Jahr 2015 genommen, weil ich auch im Jahr 2016 zusätzlich selbstständig gearbeitet habe. Da ich dieses Jahr (2018) wieder selbstständig gearbeitet habe, war meine Hoffnung, dass als Beziehungszeitraum für das Elterngeld nicht die 12 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, sondern die 12 Monate davor herangezogen werden. Da ich aber zu diesem Zeitpunkt Elterngeld bezogen habe, hatte ich die Hoffnung, dass wiederum 12 Monate davor berücksichtigt werden würden, also das Jahr 2016. Ist diese Überlegung richtig? Sie würden mir mit einer Antwort sehr weiterhelfen. Vielen Dank!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie selbständig gearbeitet haben, wird das letzte abgeschlossene Kalender Jahr vor der Geburt genommen, indem Sie kein Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben. Liebe Grüße NB


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