Hallo,
ich habe eine Frage, da es aktuell von Berlin! im Thread über die Elternzeit bei Zwillingen aufkam:
Berlin! schreibt:
„Pro Kind können Eltern bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen (…).
Voraussetzung dafür ist, dass je Kind mindestens zwölf Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre genommen werden müssen.“
Stimmt das?
Konkret: Mein Mann hat nur 2 Monate bis zum dritten Lebensjahr genommen, da wir die Elternzeit bewusst separat genommen haben, um diese „zu strecken“. Geplant war eine Elternzeit bei Einschulung. Wir wussten: 24 der 36 Monate Elternzeit können nach dem 3. Geburtstag genommen/übertragen werden. Heißt ja aber nicht, dass man zwingend vorher die 12 Monate nehmen musste, oder?
Danke vorab für eure Antworten.
von
Wunschbaby2022
am 08.01.2023, 15:24
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Hallo,
korrekt ist, dass man nach dem dritten Geburtstag noch 24 Monate Elternzeit nehmen kann, wenn das Kind nach Juni 2015 geboren ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2023
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Nein, eigentlich nicht zwingend. Man kann "nur" max. 24 Monate/Kind nach dem 3. Geburtstag nehmen.
von
sneram
am 08.01.2023, 15:52
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Hat mein Partner im Übrigen genauso gemacht. Er kommt dann nur in Summe nicht ganzauf die drei Jahre.
von
sneram
am 08.01.2023, 16:07
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Und ihr müsst das natürlich auch finanzieren können.
Schreib ich, weil nicht selten hier Fragen kommen a la "habe x Jahre EZ beantrag, aber nun läuft mein EG aus - wer bezahlt mir jetzt den Lebensunterhalt?".
von
cube
am 08.01.2023, 16:24
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Ja das stimmt. Wir sind auch nicht ganz Zuhause geblieben. Arbeiten beide TZ in EZ. Wir können unseren Alltag so flexibler gestalten (z.B. gibt es bei uns keine Betreuung vor Schulbeginn und einer kann bis 8h daheim bleiben und trotzdem um 14h wieder da sein.) Außerdem finden wir es PERSÖNLICH gerechter beide in TZ zu arbeiten und nicht einer VZ/einer HZ.
Aber ja, dass muss man sich ausrechnen. Bis auf Kindergeld gibt es dann keine Unterstützung.
von
sneram
am 08.01.2023, 16:39
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
(mit "Schulbeginn" meine ich die Betreuung vor Unterrichtsbeginn in der Grundschule. Der Jüngste geht in den Kindergarten. Daher haben wir jetzt EZ, obwohl wir auch Schulkinder haben)
von
sneram
am 08.01.2023, 16:42
Antwort auf:
Volle 3 Jahre Elternzeit - Vorraussetzungen
Ja genau, das war von der Userin etwas unklar ausgedrückt bzw. ja auf den anderen Fall gemünzt, aber so wie du schreibst ist es. Deinem Mann sind 10 Monate verfallen und 24 kann er noch nehmen.
von
netteKlarinette
am 09.01.2023, 19:44