Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Kinderwunsch, schwanger kurz vor ende der ersten Elternzeit, Frage zum Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nochmal Kinderwunsch, schwanger kurz vor ende der ersten Elternzeit, Frage zum Elterngeld

Lisa29081973

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Sehr geehrte Damen und Herren, Situation:  Kind 1 geboren 04/24, Elternzeit geht bis ende 04/25.  Was ist, wenn ich zB. in 02/25 nochmal schwanger werde? Bekommt man dann, wie in der ersten Schwangerschaft, wieder sein Geld vom AG während des Beschäftigungsverbotes ? (Ich würde aus gesundheitlichen Gründen zu 100% ein BV bekommen vom FA. ) Oder bekommt man dann in der zweiten Schwangerschaft gar kein Geld? Und wie sieht es mit der 2. Elternzeit aus?Der Berechnungszeitraum ist ja 12 Monate, wenn ich während der 2. Schwangerschaft kein Geld vom AG bekomme, würde ich dann nur den Mindestsatz an Elterngeld(300€) bekommen?  Sofern ich doch Geld im 2. Beschäftigungsverbot bekomme, wird das dann zur Berechnung des Elterngeldes verwendet? (Dann hätte man ja ein bisschen mehr Elterngeld)  Liebe Grüße und vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn der VZ-Vertrag wiedr auflebt bekommen Sie den VZ-Lohn bei einem BV 2. Es zählen als Bemessungszeitraum die letzten 12 Mo vor der Geburt. Monate mit MG und Eg eines vorherigen Kindes bis zu dessen 14 Lebensmomat kann man ausklammern. Liebe Grüße NB


Ani123

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Wenn sie ein BV bekommen bekommen sie das Gehalt was sie ohne bekommen würden vom Arbeitgeber.  Er holt es sich von der Krankenkasse wieder. Während des BV müssen sie arbeitsfähig sein. Ansonsten wäre es eine AU. Zudem muss das 1. Kind betreut sein, falls das BV enden sollte (z. B. bei Fehlgeburt).  Ein BV greift erst nach Ende der EZ.  Wenn Sie während des BV EG beziehen (das wäre auch so wenn sie arbeiten würden) wird ihr Gehalt darauf angerechnet.  Das EG für das 1. Kind mindert sich. Daher wäre es besser sich das EG (falls EGplus) als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Das EG für das 2. Kind würde gleich hoch oder sogar noch höher ausfallen (falls z. B. tarifliche Erhöhungen stattfanden). Zudem gibt es 10 % Geschwisterbonus ausgehend vom EG. Sie sollten sich überlegen,  ob sie wieder nur 1 Jahr EZ melden oder 2. Wenn sie nach 1 Jahr verlängern möchten geht das nut mit Zustimmung des Arbeitsgebers. Bei 2 Jahren geht das ohne. Nachteil: Falls sie im kurzen Abstand ein 3. Kind planen mindert es das EG, da kein BV während EZ. 


Lisa29081973

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Ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle und freundliche Rückmeldung!  Verstehe ich Ihren Rat also richtig:  wenn meine Elternzeit von Kind 1 bis Ende 04/25 geht und ich  in 04/25 schwanger werde, werde ich meine Entgeltfortzahlung erhalten, da Kind 1 ab 04/25 die Krippe besuchen wird.  Und das Elterngeld für das Kind 2, welches Ende 2025 geboren werden würde, würde genauso hoch ausfallen, wie das jetzige Elterngeld von Kind 1, plus Geschwisterbonus?    Dann steht der Kinderplanung doch keine finanzielle Hürde im Weg.    herzlichen dank! 


Neverland

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Ja. Fraglich ist lediglich das BV. darauf würde ich nicht 100% setzen. Also für alle Fälle da vorsorgen. Das Kind muss im Umfang der Arbeitszeiten nach der EZ betreut sein - sonst kann ein BV im Umfang vom ersten Kind nicht erfolgen. 


Lisa29081973

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Dankesehr!! :-)


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