Sandra-85
Hallo Frau Bader, bestimmt wurde dies schon öfter gefragt. Mein Sohn wurde im Juni diesen Jahres geboren. Beantragt habe ich 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld. Ab Mitte Juni 18 müsste ich somit wieder los. Ich hatte bei der letzten Schwangerschaft schnell ein Berufsverbot was beim nächsten mal auch wieder so sein wird. Da ich ja ein erneutes Beschäftigungsverbot bekommen werde, müsste ich doch nach der einjährigen Elternzeit für die Zeit bis zum Mutterschutz mein normales Gehalt (wegen Beschäftigungsverbot) wieder bekommen und danach im MuSchu die Täglichen 13 Euro + Aufstockung vom Arbeitgeber, richtig? Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, wenn das mit der Schwangerschaft so hinhaut ja. Liebe Grüße NB
Tini_79
Dann solltest du so ziemlich heute schwanger werden :-), denn dann würde der neue Mutterschutz Mitte Juni 2018 beginnen. Andernfalls hoffe mal lieber darauf, dass niemand nach einer Kinderbetreuung für dein Erstgeborenes fragt, oder könntest du ohne dein geplantes BV überhaupt arbeiten?
Sandra-85
ja das könnte ich da meine Arbeitszeit fast vollständig ins Wochenende fallen würde wo mein mann zuhause ist. Ist das denn ein Thema wenn ich mit einem Berufsverbot aus der Elternzeit komme? Mein Vertrag hat ja ab da wieder ganz normale Bedingungen. Theoretisch müsste ich ja ohne Berufsverbot (erstes Kind hin oder her) auch wieder arbeiten. Und das auch ohne eine Schwangerschaft. Mich interessiert die zeit zwischen ende der Elternzeit und beginn des Mutterschutzes. Im Mutterschutz habe ich anscheinend normalen Anspruch das habe ich bereits heraus gefunden.
Sandra-85
Ach so, vielleicht ist es interessant zu wissen das ich das verbot nicht plane sonder es vom Gesetzgeber wegen der Arbeitsbedingungen nicht gestattet ist. Wir wollen definitiv in nächster zeit ein weiteres Kind und würden auch 0 Monate in anspruch nehmen, allerdings ist es interessant zu wissen was einem zu steht
Tini_79
Wenn du nur das eine Jahr EU eingereicht hast und dann ab Termin x wieder arbeiten würdest, dann bekommst du in BV den Lohn, den du auch so bekommen hättest. Genauso, wie du es oben schreibst. Nur falls dein AG eben doch eine passende Tätigkeit für dich hätte, dann müsstest du halt arbeiten.
Tini_79
Natürlich EZ (nicht EU) :-)
Sandra-85
Muss man denn einen Betreuungsplatz nachweisen wenn der Partner das Kind hüten kann in der Arbeitszeit? (Also für den Anspruch auf ein BV) bei uns in der Firma werden wöchentlich die Pläne gemacht. Wir müssen einfach sagen wann wir können und das wird gerade bei den Müttern berücksichtigt. Sodass kein Kita Platz benötigt wird.
sterntaler82
Das problem ist das dein chef dir einen ersatzarbeitsplatz wenn es ebend geht mittlerweile anbieten muss umd wenn in deinem vertag keine festen Tage drin setehn zb Sa/So müsstest du dann auch von Mo-Fr bereit sein zu arbeiten. Es wird seit 2017 sehr genau von den Kassen kontroliert ob es wirklich keine Ersatzarbeit gibt
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