Guten Tag,
da ich zwei je 50% Beschädigungen bei zwei Arbeitgeber habe, wollte ich fragen ob ich deshalb grundsätzlich beim Elterngeld/Elternzeit etwas beachten muss?
Wenn ich meine Arbeitszeit reduzieren würde, dann dürfte die Summe beider Beschäftigungen die 32 Stunden nicht überschreiten oder?
Wenn ich 2 Monate gar nicht arbeiten möchte wegen dem Elterngeld, muss ich dies bei beiden Arbeitgeber gleichzeitig machen oder würde auch 1 Monat bei Arbeitgeber 1 und 1 Monat bei Arbeitgeber zwei funktionieren?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
von
Timo1990
am 19.08.2022, 07:51
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld des Vaters mit 2 50% Beschäftigungen
Hallo,
am wichtigsten ist, dass Sie die 2 Monate in Lebensmonaten nehmen müssen.
Ansonsten muss der Antrag bei beiden AGs gestellt werden und die 32 Std dürfen nicht überschritten werden.
Oder eben nur bei einem unter Beachtung der Lebensmonate und der Höchstarbeitsdauer.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2022
Antwort auf:
Elternzeit/Elterngeld des Vaters mit 2 50% Beschäftigungen
Genau, bei beiden Arbeitsstellen zusammen dürfen die geleisteten Stunden die 32 Wochenstunden (Geburt des Kindes ab 01.09.2021) nicht übersteigen. Ansonsten entfällt der Elterngeldanspruch komplett.
Wenn du volles Elterngeld haben möchtest, musst du bei beiden Arbeitsstellen voll in Elternzeit gehen. Du darfst also in beiden Stellen nicht arbeiten bzw. Geld verdienen.
von
Dojii
am 19.08.2022, 08:30