Liebe Frau Bader, uns ist bei der Beantragung der Elternzeit bzw. des Elterngeldes ein großes Malheur passiert. Mein Mann hat bei der Elterngeldstelle für den 14. LM Basiselterngeld beantragt, beim AG jedoch versehentlich den 15. LM angegeben. Aufgefallen ist uns dies leider erst jetzt, nachdem der 15. LM bereits begonnen hat. Er hat also den 14. LM ganz normal gearbeitet und bekommt nun jetzt im 15. LM weder Lohn noch Elterngeld, da dies ja bereits ausgezahlt wurde. Das ist für uns soweit kein Problem. Die Frage ist jetzt nur, ob das für die Elterngeldstelle in irgendeiner Weise relevant ist, da mein Mann im 19. LM noch einen Monat Elternzeit nimmt und er dafür noch die entsprechenden Lohnzettel nachreichen muss. Darauf ist ja dann ersichtlich, dass er für den 14. LM Lohn erhalten hat. Theoretisch hätte er ja ab dem 15. LM nur noch zusammenhängend Elternzeit nehmen dürfen und hätte auch nur einen Anspruch auf Elterngeld Plus gehabt. Elterngeld Plus hat er bereits für den 1. und 19. LM beantragt. Haben Sie einen Rat für uns, wie wir uns jetzt am besten verhalten sollten? Was könnte jetzt im schlimmsten Falle passieren? Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen nachvollziehbar erklären... Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Marie C.
von Marie C. am 08.08.2023, 08:42