Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen bei der Elterngeldstelle rechnen?  Mein Mann wird vorerst nicht in Elternzeit gehen und weiterhin Vollzeit arbeiten (wird sich eventuell ändern, wenn er eine Meisterschule besuchen wird)